Vorsorge Handbuch
An Vollmachten
führt kein Weg vorbei
Kreis Euskirchen (red). „Die Kinder machen das dann schon!“ Dies sei häufig die Antwort auf die Frage, wer im Ernstfall, also wenn man es selbst nicht mehr kann, Entscheidungen treffen soll – im Zweifel aber eher trügerische Hoffnung, denn praktikable Lösung: „Denn automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten...