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Finanzamt Euskirchen
Frist endet für Steuererklärung 2024

Foto: Franz Pfluegl / Stock.Adobe.com

Kreis Euskirchen (red). Das Finanzamt Euskirchen betont: „Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten jetzt aktiv werden: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung für 2024 endet am 31. Juli 2025.“ Wer dagegen eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat noch bis zum 30. April 2026 Zeit.

Manuela Arnold, die Leiterin des Finanzamts Euskirchen, weist aber darauf hin, dass „nicht jeder eine Steuererklärung abgeben muss. In bestimmten Fällen ist sie aber verpflichtend. Das gilt zum Beispiel für Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und in der Steuerklassenkombination III und V eingestuft sind. Oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, oder zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben.“ Wer ausschließlich Arbeitslohn nach Steuerklasse I oder IV beziehe, müsse in der Regel keine Steuererklärung abgeben.

Das Finanzamt Euskirchen empfiehlt die Abgabe über das kostenlose Online-Portal ELSTER. „Mehr als 81 Prozent der Einkommensteuererklärungen gehen bei uns bereits digital ein“, betont die Leiterin. Das Portal biete viele Vorteile: So könnten beispielsweise viele Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, automatisch übernommen werden. Gleiches gelte für Vorjahresdaten, was Zeit spare. Während der Eingabe von Daten würden zudem Hinweise und integrierte Prüfberechnungen dabei helfen, Eingabefehler zu vermeiden. Danach werde die fertige Steuererklärung verschlüsselt, sicher an das zuständige Finanzamt übermittelt, eine entsprechende Versandbestätigung erstellt und im ELSTER-Postfach abgelegt. Um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, hat Manuela Arnold noch weitere Tipps: „Belege müssen grundsätzlich nicht eingereicht werden. Erst, wenn wir darum bitten. Diese können dann digital nachgereicht werden. Persönliche Angaben, wie die Bankverbindung oder Adresse, sollten vollständig und aktuell sein.“

Über die Internetseite der Finanzämter www.finanzamt.nrw.de können viele Anliegen und Anträge online erledigt werden.

Für einen persönlichen Besuch im Finanzamt können Bürgerinnen und Bürger unter www.finanzamtstermine.nrw.de schnell und einfach einen Wunschtermin buchen.

LeserReporter/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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