Folge der anhaltenden Trockenheit
Wasserentnahme aus der Erft ist untersagt
Rhein-Erft-Kreis (red). Der Rhein-Erft-Kreis hat als Untere Wasserbehörde seit Montag, 6. Juli, die Wasserentnahme aus Bächen, Gräben und sonstigen kleineren Fließgewässern im Kreisgebiet untersagt. Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Kreisverwaltung auf die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in vielen Gewässern. Die Regelung des Rhein-Erft-Kreises ergänzt die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hat bereits die Wasserentnahme aus mehreren größeren Flüssen...