Feiern im Freien
Ruhezeiten sollten beachtet werden
Lohmar. Im Sommer werden Veranstaltungen, Feiern und gesellige Zusammenkünfte vermehrt und gerne ins Freie verlagert. Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar nimmt dies zum Anlass, auf die geltenden Regelungen zum Schutz der Nachtruhe hinzuweisen. Nach den Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen – LImschG NRW, ist die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr besonders geschützt. In diesem Zeitraum sind Betätigungen untersagt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören....