Kommunalwahlgesetz
Kommunalwahl: Gericht kippt das neue Rock-Verfahren

Foto: Archiv / Offizier

Bonn/Münster (red). Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag dieser Woche das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Mandatsverteilung in kommunalen Vertretungen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gilt als bedeutender Erfolg für mehrere kleinere Parteien, die gegen die Gesetzesänderung geklagt hatten.

Was war geplant – und warum gab es Kritik?


Im Sommer 2024 hatten CDU, SPD und Grüne im Landtag NRW eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Kernpunkt war die Einführung des sogenannten „Rangfolgenorientierten Kombinationsverfahrens“ – kurz: Rock-Verfahren – zur Sitzverteilung in Räten und Bezirksvertretungen. Begründet wurde die Reform mit dem Ziel, die Zusammensetzung kommunaler Gremien transparenter und effizienter zu gestalten.
Kritiker warnten jedoch früh, dass dieses Verfahren systematisch kleinere Parteien benachteilige, da es deren Stimmenanteile im Vergleich zu größeren Parteien rechnerisch abschwäche. Besonders in kleinen Gremien – etwa in den Bezirksvertretungen – wären Mandatsverluste für nicht-etablierte Parteien die Folge gewesen.

Verfassungsgericht sieht Verletzung der Wahlrechtsgleichheit

Mit knapper Mehrheit (4:3 Stimmen) kam der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof nun zu dem Schluss, dass die Änderung gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass jede Stimme denselben Einfluss auf die Mandatsverteilung haben müsse – unabhängig von der Parteigröße. Damit ist klargestellt: Bei der Kommunalwahl im September 2025 wird wieder das bisherige Verfahren angewendet.

Reaktionen aus der Parteienlandschaft

Die FDP Bonn begrüßte das Urteil ausdrücklich. Petra Nöhring, Kreisvorsitzende, erklärte: „Das Gericht hat klargestellt: Jede Stimme muss gleich viel zählen – auch solche für kleinere Parteien. Das ist ein guter Tag für die Demokratie in Nordrhein-Westfalen und in Bonn.“

Auch Volt NRW und die Piratenpartei äußerten sich zufrieden. Volt-Landesvorsitzender Markus Blümke sprach von einem „demokratischen No-Go“, wenn etablierte Parteien Regeln zu ihren Gunsten verändern. „Gerade junge Menschen suchen nach neuen politischen Angeboten. Solche Wahlrechtsänderungen wären ein Schlag gegen diesen Willen“, so Blümke.
Andrea Deckelmann von den Piraten NRW kritisierte zudem das Verfahren, mit dem das Gesetz beschlossen wurde: „Der Gesetzgeber wollte durch ein komplexes Verfahren Stimmenanteile entwerten. Das Gericht hat dieser Entwicklung glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben.“

Fazit: Mehr Gerechtigkeit bei der Wahl

Durch das Urteil sehen sich kleinere Parteien in ihrer Existenzgrundlage gestärkt. Für die Wählerinnen und Wähler bedeutet die Entscheidung mehr Klarheit und Sicherheit: Ihre Stimme hat bei der Kommunalwahl im Herbst denselben Wert – unabhängig davon, welcher Partei sie gilt.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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