Grünschitt muss sein
Kein Grün auf Gehwegen

Büsche und Hecken dürfen nicht auf öffentliche Gehwege oder gar die Fahrbahn ragen. Deshalöb müssen sie auch imn Sommer regelmäßig „in Form“ geschnitten werden.  | Foto: adobe.stock.com/brudertack
  • Büsche und Hecken dürfen nicht auf öffentliche Gehwege oder gar die Fahrbahn ragen. Deshalöb müssen sie auch imn Sommer regelmäßig „in Form“ geschnitten werden.
  • Foto: adobe.stock.com/brudertack

Alfter (red). Aktuell gehen wieder vermehrt Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein, dass überhängende Äste von Bäumen und wuchernde Zweige von Hecken in die Geh- und Radwege oder die Fahrbahn hineinragen. „Das Thema ist wichtig“, weiß Bilal Bodabouz, Leiter des Ordnungsamtes. „Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken auf privaten Grundstücken die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen.“ Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und Radfahrer haben Mühe, unter dem überhängenden Geäst hindurchzukommen, bei Dunkelheit besteht Verletzungsgefahr.

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz zwar nicht radikal zurückgeschnitten werden. Sobald die sprießenden Triebe aber in den Verkehrsraum hineinreichen, müssen sie weg. Auch ist darauf zu achten, dass Hausnummern, Straßenschilder und Straßenlampen gut sichtbar sind und Parkbuchten frei bleiben. Wer nicht selbst zum schweren Gerät greifen kann, sollte einen Dienstleister in Anspruch nehmen oder auf Nachbarschaftshilfe setzen.

Über Fahrbahnen müssen mindestens 4,50 Meter und über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Zweigen und Ästen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Für Straßen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden. Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, damit wartende Autofahrer bevorrechtigte Fahrzeuge ohne Probleme aus dem Stand sicher einbiegen und kreuzen lassen können.

Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, die Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuhalten und zu lange Äste und Zweige rasch zu entfernen. Für Fragen steht das Ordnungsamt telefonisch unter 0228 6484-115 oder per E-Mail an frank.overkampalfterde zur Verfügung.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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