Weihnachtsferien
Schüler gelten bis 26. Dezember als getestet

Schülerinnen und Schüler gelten nach dem Ende des Schulunterrichts bis zum 26. Januar als getestet.
 | Foto: Kay Nietfeld/dpa
  • Schülerinnen und Schüler gelten nach dem Ende des Schulunterrichts bis zum 26. Januar als getestet.
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Für die Schülerinnen und Schüler beginnen auch in NRW bald die Ferien. Am 23. Dezember ist der letzte Schultag für dieses Jahr. Bis einschließlich 26. Dezember gelten die Schüler wegen der anstehenden Pause der Schultestungen grundsätzlich als getestet. Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten sie bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte.

Es werde wieder wie schon in den Herbstferien verfahren, hieß es aus dem Ministerium. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Kinder bis zum Schuleintritt sind laut der neuen Corona-Schutzverordnung auch ohne Test weiterhin getesteten Personen gleichgestellt.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:211216-99-412026/2

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RAG - Redaktion

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