Wüst warnt
NRW-Ministerpräsident nimmt Bundestag für Planung in die Pflicht

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, warnt: "Wenn der Bundestag nicht handelt, werden mit Ablauf des 19. März alle Maßnahmen zum Schutz gegen das Virus auslaufen." | Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild
  • Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, warnt: "Wenn der Bundestag nicht handelt, werden mit Ablauf des 19. März alle Maßnahmen zum Schutz gegen das Virus auslaufen."
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«Wenn der Bundestag nicht handelt, werden mit Ablauf des 19. März alle Maßnahmen zum Schutz gegen das Virus auslaufen, spätestens nach einer einmaligen Verlängerung», mahnt Hendrik Wüst (CDU). Deshalb warnt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident den Bund vor einem baldigen Aus für Corona-Schutzmaßnahmen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch).

Mit Verweis auf die entsprechende Befristung im Infektionsschutzgesetz und der nur einmaligen Möglichkeit zur Verlängerung der Maßnahmen um drei Monate erklärt Wüst: «Dann stünden die Länder und Kommunen faktisch ohne Schutzoptionen da», so die Warnung des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz. Er forderte eine schnelle Garantie für einen «Basisschutz».

"Auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen nicht verantwortbar"

«Angesichts der erhofften Entwicklung der Omikron-Variante sind Perspektiven für stufenweise Öffnungen möglich, müssen aber abgesichert werden», forderte der CDU-Politiker. Mehr Impfungen und ein konsequenter Basisschutz seien die notwendigen Leitplanken für weitere Schritte zu mehr Normalität. Deshalb dürfe es auch «kein absolutes Ende sämtlicher Schutzmaßnahmen» geben. Es sei nicht verantwortbar, auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen das Signal zu geben, dass Abstandhalten, Hygienekonzepte und Maskenpflicht schon in wenigen Wochen überhaupt keine Rolle mehr spielten. Der Bund müsse sehr zeitnah einen Vorschlag vorlegen.

Der Bundestag hatte am 18. November dem geänderten Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Einen Tag später stimmte auch der Bundesrat zu. Die von Wüst genannte Befristung ist im Paragraf 28a geregelt.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220202-99-939771/2

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RAG - Redaktion

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