Corona-Schutzverordnung verlängert
Maskenpflicht im Nahverkehr bleibt in NRW
Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Dienstag die geltende Corona-Schutzverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juni verlängert. Damit wird unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert. Weiterhin gilt die Maskenpflicht auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu...