Nach Prüfung: Stadt Köln sieht keinen Verstoß
Private Hofflohmärkte sind auch sonntags zulässig
Die Stadt Köln hat das Konzept von privaten Hofflohmärkten juristisch geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen das NRW-Feiertagsrecht verstoßen und damit auch sonntags stattfinden dürfen. Bei den sogenannten "Hofflohmärkten" handelt es sich um über eine Internetplattform koordinierte private Veranstaltungen, die neben der Möglichkeit des An- und Verkaufs gebrauchter Waren einen starken Fokus auf das nachbarschaftliche Miteinander legen. Der Fokus dieser Veranstaltungen...