Schutzmaßnahmen beachten
Zweiter Geflügelpest-Ausbruch im Kreis

Geflügel, das innerhalb der Schutzzone lebt, muss in geschlossenen Ställen untergebracht oder durch Schutzvorrichtungen geschützt werden.  | Foto: Pixabay
  • Geflügel, das innerhalb der Schutzzone lebt, muss in geschlossenen Ställen untergebracht oder durch Schutzvorrichtungen geschützt werden.
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Rhein-Sieg-Kreis. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Lohmar ist jetzt ein weiterer Ausbruch in der Gemeinde Windeck durch das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am 5. November 2022 bestätigt worden.

Betroffen ist eine kleine Hobbyhaltung mit 6 Hühnern. Nachdem die Gefügelhalterin den plötzlichen Tod von zwei Hühnern dem Veterinäramt gemeldet hatte, wurden diese zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper gebracht, in dem der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde. Die restlichen Hühner wurden daraufhin tierschutzkonform getötet.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus oder Wildgeflügel.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitere Schutzmaßnahmen eingeleitet. Auch um den neuen Ausbruchsbestand in Windeck wurden in einem Radius von drei Kilometer eine Schutzzone und im Radius von zehn Kilometer eine Überwachungszone gebildet. In einer Allgemeinverfügung werden die Schutzmaßnahmen aufgeführt, die von den Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den Gebieten eingehalten werden müssen.

In der Schutzzone müssen z.B. alle Geflügelhaltende ihr Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind.

„Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern ist es weiterhin unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhaltende die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen“, sagt Dr. Johannes Westarp, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Mit Hilfe einer Onlinekarte, in die man hausgenau hineinzoomen kann, lässt sich einsehen, ob die eigene Adresse in der Schutz- oder Überwachungszone liegt.

Die Onlinekarte und weitere Infos in Kürze auf rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest-ausbruch.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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