Illegaler Verkauf von Corona-Schnelltests
Warnung vor katastrophalen Infektionsfolgen

Schnelltests dürfen nur von Fachpersonal mit entsprechender Ausstattung durchgeführt werden | Foto: Pixabay
  • Schnelltests dürfen nur von Fachpersonal mit entsprechender Ausstattung durchgeführt werden
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Köln - Als dringende Sicherheitsmaßnahme ruft die Bezirksregierung Köln
zwei SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zurück, die illegal unter
anderem an Tankstellen, Supermärkten, Tierarztpraxen, Brauereien und
vielen Orten mehr durch ein Unternehmen in Frechen in den Verkehr
gebracht wurden und somit für Privatkunden auch ohne Fachkenntnisse
frei käuflich sind.

Die Bezirksregierung warnt vor vermeintlicher Sicherheit durch falsche
negative Tests bei unsachgemäßem Gebrauch durch Laien – gerade vor
den anstehenden Feiertagen.

Auch eine potentielle Verletzungsgefahr als laienhafter Anwender ist
nicht auszuschließen. Die Schnelltests werden derzeit noch teilweise
offen und aus der Originalgroßverpackung herausgenommen auf dem
Verkaufstisch angeboten.

Betroffen sind folgende Produkte:

• „Covid-19 Ag Test“ des Herstellers nal von minden GmbH

• „blnk Novel Coronavirus (SARS-CoV-2) Antigen Rapid Test Cassette
(Swab)“ des Herstellers Hangzhou Realy Tech Co., Ltd

Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Amtshilfe zusammen mit
der Kriminalpolizei aus Hürth und dem zuständigen Ordnungsamt eine
Durchsuchung an der Wohnanschrift des Geschäftsführers und der
Firmenanschrift des betroffenen Unternehmens durchgeführt.

Dort wurde eine aktuelle Kundenliste sichergestellt, um den Rückruf
im Rahmen der Ersatzvornahme durchzuführen.

Die Kundenliste enthält etwa 5700 Kunden von Corona-Schnelltests im
gesamten Bundegebiet von denen zwischen 4000 und 4500 Kunden den Test
nicht hätten erhalten dürfen.

Die Bezirksregierung Köln warnt eindringlich vor dem Kauf und der
selbstständigen Durchführung des Schnelltests als ungeschulte
Privatperson.
  

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RAG - Redaktion

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