Corona
Vierte Impfung für bestimmte Personen in den Impfstellen des Kreises möglich

Foto: Symbolfoto Pixabay

Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet für bestimmte Personengruppen die vierte Impfung an. Laut einem Erlass des Landes NRW kommen für den zweiten Booster Menschen über 70 Jahren infrage, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche. Außerdem sollen medizinisches Personal und Pflegekräfte die Möglichkeit zur zweiten Auffrischungsimpfung bekommen. Das Land setzt mit dem Erlass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um.

Angehörige dieser Gruppen, die eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten möchten, müssen eine abgeschlossene Grundimmunisierung sowie den ersten Booster vorweisen können. Seit diesem müssen mindestens drei bzw. sechs Monate Zeit vergangen sein. Dabei orientiert sich das Land an den Empfehlungen der STIKO: Für die über 70-Jährigen sowie die genannten vulnerablen Gruppen beträgt der zeitliche Mindestabstand zwischen erstem und zweitem Booster drei Monate. Bei Beschäftigten im Medizin- und Pflegebereich sollen mindestens sechs Monate zwischen den Auffrischungen vergangen sein. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna.

Zur Verfügung stehen insgesamt acht stationäre Impfstellen im Kreis. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung gibt es unter: https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx

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RAG - Redaktion

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