Corona im Urlaub
Wann zahlt die Versicherung?

Vor dem Urlaub sollte der Versicherungsstatus geklärt werden. | Foto: Bublik Polina/stock.adobe.com/Gothaer AG/akz-o
  • Vor dem Urlaub sollte der Versicherungsstatus geklärt werden.
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Die Zahl der Corona-Infektionen ist hoch. Viele gefragte
Urlaubsregionen zählen zu den Risikogebieten. Was passiert, wenn man
im Ausland an COVID-19 erkrankt? Eine Behandlung wird notwendig, im
akuten Fall kann sogar ein Aufenthalt in einer Intensivstation
erforderlich sein oder gar ein Rücktransport angeordnet werden.
Schnell kommen hohe Kosten auf den Urlauber zu.

Es kommt auf den Tarif an

Generell gilt: Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt wie bei
anderen Krankheiten, die den Urlauber vor Ort erwischen, auch für
eine COVID-19-Erkrankung, die im Ausland auftritt. Trotzdem ist
Vorsicht geboten, man sollte unbedingt vor Reiseantritt seine
Auslandsreisekrankenversicherung überprüfen. Es gibt
Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen
Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen
aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei
anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder
begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen
hat – dieser Passus ist momentan mehr als wichtig.

Die meisten Unternehmen machen allerdings keine Ausnahme. „Eine
COVID-19-Erkrankung ist in der Regel im Rahmen der
Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen
medizinisch notwendigen Heilbehandlungen“, erläutert Stefan Koch,
Krankenversicherungsexperte der Gothaer-Versicherung. „Damit findet
auch bei einer COVID-19-Erkrankung ein notwendiger Rücktransport
statt.“

Falls es in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird,
ist COVID-19 als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob
die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft
oder nicht – auch dies ist gut zu wissen. Mehr Informationen zur
Auslandsreisekrankenversicherung unter
www.gothaer.de.

Wer schon krank ist, bekommt kein Geld

Eine Auslandsreisekrankenversicherung greift generell nur, wenn der
Krankheitsfall im Ausland eintritt. Wer dagegen mit einer ärztlich
diagnostizierten COVID-19-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann
dort in ärztliche Behandlung begibt, bleibt auf den Kosten sitzen.
Allerdings ist sicher auch aus rein gesundheitlichen Aspekten dringend
davon abzuraten, erkrankt zu verreisen. (akz-o)

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RAG - Redaktion

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