Yvonne Gebauer betont
Sonderregelungen für Abschlussprüfungen und Lehrpläne in NRW

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte, dass es auf Grund der Corona-Pandemie Erleichterungen für die bevorstehenden Abschlussprüfungen geben werde. | Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
  • NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte, dass es auf Grund der Corona-Pandemie Erleichterungen für die bevorstehenden Abschlussprüfungen geben werde.
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Das zweite Schul-Halbjahr hat begonnen, und damit für viele auch der Endspurt in Richtung Abitur und Abschlusszeugnisse. Mittlerweile nun schon zum dritten Mal stehen die Abi-Prüfungen im Frühjahr unter Corona-Bedingungen an. Das Schulministerium gab nun bekannt, dass auch dem Abschluss-Jahrgang 2022 Erleichterungen gestattet werden. Und was ist den Schulen sonst erlaubt in der Pandemie? Dazu gibt es nun ebenfalls Klarstellungen.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat am Mittwoch in Düsseldorf bekannt gegeben, dass es auch in diesem Jahr an den nordrhein-westfälischen Schulen wegen der Corona-Pandemie Erleichterungen für die bevorstehenden Abschlussprüfungen geben wird.

Gleichzeitig stellte sie einen Handlungsrahmen vor, wie Schulen auf drastische Personalengpässe infolge der pandemischen Entwicklung reagieren könnten. In besonderen Ausnahmefällen sei es, nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, auch zulässig, für einzelne Jahrgangsstufen und Lerngruppen vorübergehend Distanzunterricht anzubieten, erklärte sie. Oberstes Ziel der Landesregierung bleibe es aber, den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten und notwendige Einschränkungen schnellstmöglich wieder aufzuheben, betonte die Ministerin.

"Kein flächendeckender Distanzunterricht"

«Es wird keinen flächendeckenden Distanzunterricht, so wie im vergangenen Jahr, mehr geben», versicherte Gebauer. «Die Folgen dieses Distanzunterrichts über mehrere Wochen spüren wir bei den Schülerinnen und Schülern sehr deutlich.» Da mit allen Schutzvorkehrungen sichergestellt werde, dass über 90 Prozent aller Schüler in NRW am Unterricht teilnehmen könnten, wäre ein flächendeckender Distanzunterricht auch nicht verhältnismäßig, stellte Schulstaatssekretär Mathias Richter fest. Hinzu komme: «Die Schulen wollen es nicht.»

Im Notfall seien aber eine ganze Reihe von Maßnahmen zulässig. Über einen vorübergehenden Distanzunterricht für einzelne Klassen und Lerngruppen entscheide die Schule vor Ort. Die Schulkonferenz sei dabei einzubinden. Der Schulaufsicht müsse die Entscheidung aber nur angezeigt, sie müsse nicht dort genehmigt werden. In der Schuleingangsphase, in den Abschlussklassen und für Schüler vor wichtigen Qualifikationen oder Übergängen sei aber Präsenzunterricht sicherzustellen.

Zahl der schriftlichen Prüfungen kann gemindert werden

Auch die Zahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen könne vorübergehend vermindert werden - in einzelnen Fächern auch die Zahl der Wochenstunden. Letzteres gelte jedoch nicht für prüfungsrelevante Fächer zentraler Prüfungsverfahren. Falls die Lehrkräfte-Ausstattung das zulasse, seien Kürzungen ansonsten möglichst gleichmäßig auf die Fächer zu verteilen, sagte Gebauer.

Die Schüler seien weiterhin verpflichtet, an den wöchentlichen Corona-Tests teilzunehmen beziehungsweise negative Bürgertests vorzulegen und Maske im Unterricht zu tragen, bekräftigte Gebauer. Eine Impfpflicht werde aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

"Nehmen keine Durchseuchung der Grundschulen in Kauf"

Trotz der hohen Neuinfektionsraten nehme die Landesregierung keineswegs eine Durchseuchung der Grundschulen in Kauf, betonte Gebauer. Gerade Grundschulen seien mit zwei PCR-Tests pro Woche so gut überwacht wie keine andere gesellschaftliche Gruppe.

Für die bevorstehenden zentralen Abschlussprüfungen der Klasse 10 und der angehenden Abiturienten werde es auch in diesem Jahr wieder eine erweiterte Aufgabenauswahl geben, kündigte die Ministerin an. Dadurch werde die Auswahl an Themen erhöht, die zum erteilten Unterricht passten.

Besonderheiten für Abiturienten und Prüflinge

Für die Abiturienten sei zudem erneut eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit vorgesehen: Vom 1. bis zum 7. April 2022 werde für sie Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern erteilt. Diese Maßnahme sei im vergangenen Jahr von den Schülern sehr begrüßt worden, sagte die Ministerin.

Für die zentralen Prüfungen der Klasse 10 würden, ebenso wie schon im vorherigen Jahr, fachliche Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen. Der Stoff werde auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben, erläuterte die Ministerin. Dadurch würden die Prüflinge entlastet, ohne bundesweite Bildungsstandards einzuschränken. «Wer am Ende dieses Schuljahres eine zentrale Abschlussprüfung ablegt, der wird hier bei uns in Nordrhein-Westfalen auch einen vollwertigen Abschluss erhalten», versicherte die Ministerin.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220202-99-947181/3

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RAG - Redaktion

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