Zu den Kölner Lichtern 2026
Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an zwei Kölner Bahnhöfen
Zu den „Kölner Lichtern“ am 1. August 2026 erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz. Die Verfügung verbietet das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Sie gilt durchgehend vom 31. Juli 2026 bis zum 2. August 2026. Betroffen sind der jeweilige Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen der beiden Bahnhöfe. Die Regelung gilt für alle Personen, die sich dort aufhalten oder den Bereich betreten. Als Mitführen...