Springmesser im Handgepäck
Bundespolizei stoppt 48-Jährigen am Flughafen Köln/Bonn

- Dieses Messer führte der Mann im Handgepäck und musste sich vor der Bundespolizei dafür verantworten.
- Foto: Bundespolizei
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Brisante Entdeckung am 30. Juni 2025: Bei der Luftsicherheitskontrolle des Flughafens Köln/Bonn fanden Bundespolizisten im Handgepäck eines 48-jährigen Mannes aus Remscheid ein verbotenes Springmesser – Klingenlänge: satte 11,5 Zentimeter!
Der türkische Staatsbürger wollte nach Çukurova (Türkei) fliegen, als der verbotene Gegenstand bei der Kontrolle aufflog. Nach dem Waffengesetz ist der Besitz eines solchen Messers in Deutschland streng verboten.
Die Beamten stellten das Springmesser sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz ein. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann seinen Flug dennoch antreten.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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