Rheinspange
Keine Variante ohne Umweltschäden

Von Rebhühnern, Kiebitz und Feldlerchen genutzter Raum südwestlich Niederkassel.  | Foto: Dipl.-Biologe Immo Vollmer
  • Von Rebhühnern, Kiebitz und Feldlerchen genutzter Raum südwestlich Niederkassel.
  • Foto: Dipl.-Biologe Immo Vollmer

Region. Zur geplanten neuen Rheinquerung zwischen Köln und Bonn (A 553) hat die Naturschutzinitiative (NI) eine naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben. „Es gibt keine Variante, die mit ‚hinnehmbaren‘ Umweltschäden aufwartet. Die mit der Untertunnelung des Rheines noch für den Rheinlauf ‚verträglich‘ aussehenden Varianten weisen im weiteren Verlauf nicht hinnehmbare Schäden im Bereich der Abfahrten um Niederkassel, mit neuen Zerschneidungen oder mit der Anbindung an die A 59 auf“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Die Naturschutzinitiative spricht sich deshalb gegen die geplante Rheinquerung zwischen Köln und Bonn (A 553) aus. Die direkten oder indirekten Auswirkungen dieses Infrastrukturprojektes würden nach Überzeugung des Biologen die Belastungsgrenze für viele lokale Artpopulationen übersteigen: „Ziemlich sicher wäre der Zusammenbruch der aktuell schon extrem angeschlagenen Populationen der Feldvögel die Folge. Dieses besonders bei neuen Zerschneidungen und Abfahrten südlich Niederkassel.“ Der Natur- und Umweltschutzverband verlangt, dass im Falle einer Durchführung des Projektes darauf geachtet werde, dass keine neuen Zerschneidungen von bisher unzerschnittenen größeren Agrarräumen entstehen. Auch die im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie empfohlene Linienvariante 10T findet nicht die Zustimmung der NI. Dagegen wird die Möglichkeit, die Variante 6abT auf der bestehenden L269-Trasse zu realisieren, von der NI als besser angesehen. Die NI schlägt dazu vor, den Autobahnstatus im Bereich der Landquerung aufzugeben und die L269 stattdessen zur Schnellstraße auszubauen, um auch weniger überregionalen Verkehr auf diese Linie zu lenken. Bei der geplanten Anbindung an die A 553 fordert die NI, dass diese nicht durch das Gebiet der Spicher Seen führen solle, sondern besser südlich davon. Die NI sieht auch die Gefahr, dass die A 553 Anlass für eine tiefgreifende Siedlungsverdichtung im rechtsrheinischen Bereich wird und plädiert stattdessen für die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, dem Erhalt der Fährverbindungen sowie den Ausbau von Radwegen. NRW Landesvorsitzender Harry Neumann betont, dass die nur ca. 20 km voneinander entfernten Rheinbrücken der A 4 und der A 565 für den Fernverkehr ausreichend seien. Er warnt davor, dass neue Straßen zusätzlichen Verkehr erzeugen, was neue Probleme schafft und der Biodiversität schade. „Wir lehnen deshalb die Querspange A 553 in jeder Variante ab und fordern die Ausgliederung der A 553 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und die Einstellung des Planverfahrens“, so Harry Neumann und Immo Vollmer.

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RAG - Redaktion

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