Keine Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS
Rhein-Sieg-Kreis verzichtet auf Beiträge

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Rhein-Sieg-Kreis - Keine Kosten für Kita, Tagespflege und OGS in den Monaten Juni und
Juli

Für die Monate Juni und Juli 2021 werden Eltern keine Beiträge für
die Kinderbetreuung in den Kreisgemeinden bezahlen müssen. Das haben
der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises
beschlossen. „Damit wollen wir die beitragspflichtigen Eltern
finanziell entlasten und eine Kompensation anbieten für die leider
immer noch bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen in der
Kindertagesbetreuung“, teilte der Jugenddezernent des
Rhein-Sieg-Kreises Thomas Wagner mit.

Seit dem 22. Februar befinden sich die Kindertagesstätten und
Kindertagespflegestellen im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb.
Das bedeutet viele Einschränkungen im pädagogischen Alltag aber auch
im Umfang der Betreuung. Zum Beispiel sind die regulären
Betreuungszeiten in den allermeisten Kindertagesstätten um zehn
Stunden reduziert, um die Hygieneregelungen und die strikten
Gruppentrennungen mit dem bestehenden Personal aufrecht erhalten zu
können.

Die nun beschlossene Befreiung gilt für alle Eltern, deren Kinder in
den Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen in den
Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth,
Swisttal, Wachtberg und Windeck betreut werden und auch für Kinder,
die die Offenen Ganztagsangebote in den Förderschulen des
Rhein-Sieg-Kreises nutzen. Die Städte im Rhein-Sieg-Kreis haben
eigene Jugendämter.

Das Land NRW hatte zuvor in Aussicht gestellt, sich an den
ausfallenden Erträgen für zwei Monate zu beteiligen, wie dies auch
schon für den Januar 2021 erfolgt ist.

Die Kreiskasse wird den elektronischen Lastschrifteinzug für Juni und
Juli nicht vornehmen. Eltern, die per Dauerüberweisung ihren
Elternbeitrag leisten, werden gebeten, die Überweisung für die
Monate Juni und Juli auszusetzen. Dennoch eingehende Zahlungen werden
so schnell wie möglich zurückerstattet.

Die für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen geleisteten
Zahlungen werden auf Grundlage der in Anspruch genommenen Mahlzeiten
spitz abgerechnet. Überzahlungen werden erstattet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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