Einzelhandel in NRW kann öffnen
Regelungen nun schon angepasst?

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NRW - Das NRW-Gesundheitsministerium hat auf das Urteil sofort
reagiert und eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Für
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte gilt nun auch
die Pflicht der Terminvereinbarung und der
Quadratmeterbegrenzung.
Wie der Einzelhandelsverband Bonn - Rhein-Sieg - Euskirchen
mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit seinem Beschluss
vom 19. März 2021 die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur
Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Kraft gesetzt, da
sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.
De facto bedeutet dies ein Ende der Kundenbeschränkungen und der
Terminbuchung, auch click&meet genannt. Das Gericht betonte, dass bei
der Pandemiebekämpfung zwar ein Gestaltungsspielraum des
Verordnungsgebers bestehe, das Land jedoch seinen Spielraum
überschreitet, wenn Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der
Einzelhändler fehlen.
Zwar ist der Beschluss unanfechtbar, jedoch weist das Gericht darauf
hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung
zu treffen, die keine Differenzierung der Einzelhändler enthalte. Des
Weiteren machte das Gericht darauf aufmerksam, dass es keine
grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der
Beschränkungen für den Einzelhandel erkennt.
Wichtig ist dem Einzelhandelsverband, dass seine Mitglieder nicht in
Euphorie verfallen, da diese Woche noch eine neue Verordnung der
Landesregierung zu erwarten ist, die entstandene Lücken wieder
schließen wird. „Wir sind allerdings überzeugt, dass die derzeit
geltende click&meet Lösung unter der Beibehaltung der
Abstandsregelung von 40qm² bestehen bleiben wird. Allerdingswird
diese nun für alle Einzelhandelsgeschäfte, unabhängig der Branche,
gelten. Wir empfehlen dringend, die hygienischen Maßnahmen weiterhin
sehr gewissenhaft einzuhalten“, so der Vorsitzende des
Einzelhandelsverband Jannis Vassiliou.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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