Mobiles Impfen
Der "Piks" bleibt Lebensretter Nr. 1

Foto: pixabay

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Die Termine richten sich auch an aus der Ukraine geflüchtete Menschen:

Dienstag, 29. März 2022, zwischen 13.00 Uhr und 17.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Wachtberg-Berkum, Sankt Florian Straße 1. Bis 15.30 Uhr richtet sich das Angebot vor allem an Geflüchtete.

Mittwoch, 30. März 2022, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr können sich am Himmeroder Wall 6 in Rheinbach alle Interessierten, von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr im Schornbuschweg 2 – 6 in Rheinbach vorwiegend Geflüchtete impfen lassen.

Donnerstag, 31. März 2022, zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr am Peter Fryns Platz in Bornheim. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Geflüchtete, als auch an alle anderen Interessierten.

Verimpft werden, entsprechend der STIKO-Empfehlung, an alle ab 12 Jahren die Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Der Impfstoff von Novavax ist für
Interessierte ab 18 Jahren zugelassen.

Generell können alle ab 12 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt, als Vervollständigung der Impfserie eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten.

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis beim Mobilen Impfen und in den stationären Impfstellen zudem eine vierte Impfung an.
Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für über 70-Jährige, Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen und für Personen mit Immundefizienz (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung). Ebenfalls empfohlen wird die 2. Auffrischungsimpfung für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.

Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.

Für einen schnelleren Ablauf bei den mobilen Impfaktionen ist es empfehlenswert, die vorab ausgefüllten Aufklärungsbögen des RKI zur mobilen Impfung mitzubringen.
Die aktuellen Unterlagen gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Bei 12 – 15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

In den stationären Impfstellen in Sankt Augustin und Meckenheim impft das Team des Rhein-Sieg-Kreises sowohl mit als auch ohne Termin. Alle Informationen dazu gibt es ebenfalls auf rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Redakteur/in:

Jan L. Dahmen aus Bonn

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