Ärger mit dem Finanzamt
Jetzt hat sich Willi Zylajew in den Fall eingeschaltet

- Willi Zylajew, Vorsitzender des CDU-Kreistagsfraktion im Rhein-Erft-Kreis
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Rhein-Erft-Kreis - Mit seinem Versuch, Handwerkerleistungen für die von der Stadt Hürth
beauftragte Kanalsanierung beim Finanzamt steuerwirksam geltend zu
machen, ist ein Hürther gescheitert. Vorerst, denn er hat jetzt den
CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Willi Zylajew, eingeschaltet.
Der ist a) selbst Hürther, b) auch Immobilienbesitzer
Nachdem die kalte Jahreszeit vorbei ist, beginnen die Kommunen nun mit
Ihren Bautätigkeiten. Straßenkanäle werden saniert und Straßen
erneuert. Vielfach sind die Bürger nicht nur durch die Bauarbeiten
selbst belastet, sondern auch durch die von Kommunen hierfür
erlassenen Gebührenbescheide. Viele Bürger nutzen die Regelung des
§ 35a EStG, der ermöglicht, dass Aufwendungen u.a. für
Handwerkerleistungen in begrenztem Rahmen steuerlich absetzbar sind.
Dass dies von Finanzämtern anders gesehen wird, zeigt ein Fall aus
Hürth. Hier hatte die Stadt Hürth Straßenkanäle erneuert und legte
die Kosten hierfür auf die Anwohner um. Ein Anwohner wollte die
ausgewiesenen Arbeitskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
absetzen.
Das Finanzamt Brühl erkannte die steuerliche Absetzbarkeit nicht an,
mit einem Hinweis auf ein Schreiben des Bundesministeriums für
Finanzen. Demnach sind “Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand
oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage
erbracht werden und mit dem Hauseigentümer nach
öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, nicht im Rahmen
des § 35a EStG begünstigt.
Der Betroffene wandte sich an die CDU-Kreistagsfraktion.
Der Fraktionsvorsitzende Willi Zylajew schrieb an den
parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jens
Spahn und bat um Auskunft, ob es hierzu eine sachgerechte Änderung
der Position des Ministeriums gebe.
Willi Zylajew hierzu: “Nach meiner Einschätzung ist die Haltung des
Finanzministeriums für viele Bürger schwer verständlich.
Schließlich werden hier, auch wenn von der öffentlichen Hand
beauftragt und überwacht, Handwerkerleistungen erbracht, die die
Anlieger zahlen müssen und somit auch entsprechend steuerlich
begünstigt sein sollten.“
Aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass die
finanzgerichtliche Rechtsprechung hierzu uneinheitlich ist. Dies
führte dazu, dass zu dieser Frage derzeit ein Verfahren beim
Bundesfinanzhof anhängig ist.
Zylajew weiter: “Die Bürger sollen ihre Forderung weiterhin an das
Finanzamt stellen. Allerdings ist darauf zu achten, dass bis zur
Entscheidung des Bundesfinanzhofes andere Entscheidungen getroffen
werden können.“
- Ulf-Stefan Dahmen
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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