Joshiko Saibou
Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über Details

Joshiko Saibou (hinten links) und die Baskets (Präsident Wolfgang Wiedlich, rechts) haben sich außergerichtlich geeinigt. | Foto: Engst
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Bonn - (sae) Der Rechtsstreit zwischen den Telekom Baskets Bonn und ihrem
ehemaligen Spieler Joshiko Saibou ist beendet. So einigten sich beide
Parteien wie vom Bonner Arbeitsgericht im Vorfeld vorgeschlagen auf
einen Vergleich, über dessen Details beide Parteien Stillschweigen
vereinbart haben. Die Baskets hatten Saibou fristlos gekündigt,
nachdem dieser am 1. August an der Protestdemonstration gegen die
Corona-Regelungen in Berlin teilgenommen hatte. Dabei hatte der Bonner
Ex-Nationalspieler bei auf Social-Media-Kanälen Fotos gepostet, die
ihn ohne vorgeschrieben Alltagsmaske zeigten. Drei Tage später
sprachen die Baskets Saibou die fristlose Kündigung aus, da er aus
Sicht des Vereins in Zeiten der Corona-Pandemie ein nicht tragbares
Risiko für die Mannschaft und Umfeld des Bundesligisten darstelle.

„Die Vereine der BBL arbeiten gerade akribisch an Hygienekonzepten
für die Zuschauer in der nächsten Saison und an speziellen
Arbeitsschutzrichtlinien für die Aktiven. Deshalb können wir ein
permanentes Infektionsrisiko, wie es der Spieler Saibou darstellt,
weder gegenüber seinen Arbeitskollegen in unserem Team noch
gegenüber anderen BBL-Teams im Wettkampf verantworten“, so
Baskets-Präsident Wolfgang Wiedlich. Diese Vorwürfe wollte Saibou
nicht unwidersprochen hinnehmen: „Wenn ich eine polarisierende
Meinung habe, ist Gegenwind verständlicherweise vorprogrammiert.
Daraufhin jedoch meinen Job zu verlieren, ist totalitär und ein
Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit”, kommentierte er seinen
Rauswurf auf Instagram: „Ich habe immer geglaubt, bei den

@telekombaskets steht Toleranz an oberster Stelle, aber jetzt wird mir
hiermit das Gegenteil bewiesen.” Er sei Basketballer, „aber in
erster Linie bin ich Mensch.”

Seiner Klage gegen die Kündigung folgten zwei Termine vor dem Bonner
Arbeitsgericht, nun haben sich beide Parteien außergerichtlich
einigen können, wie die Vorsitzende Richterin beim letzten Termin
angeraten hatte.

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