Herbstlaub
Wer muss den Bürgersteig freihalten?

Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht. | Foto: HUK-COBURG
  • Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht.
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(red) - Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden.
Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden.
Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die
Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt
Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell
passiert.

Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem
Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige
kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht,
begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses
steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die
Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche
Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche
Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil
vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche
für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das
teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten
Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung
für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall
dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen
fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt
allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des
Einzelfalls ab.

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RAG - Redaktion

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