Corona-Isolation
Neue Gespräche über eine Verkürzung nach Ostern

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hatte Klärunsgbedarf hinsichtlich rechtlicher Fragen für eine Lockerung der Isolationsregeln samt Freiwilligkeit geäußert. | Foto: Federico Gambarini/dpa
  • Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hatte Klärunsgbedarf hinsichtlich rechtlicher Fragen für eine Lockerung der Isolationsregeln samt Freiwilligkeit geäußert.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder wollen nach Ostern die Gespräche über eine verkürzte Isolation fortsetzen. Das sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Mittwoch in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur. Ursprünglich waren die neuen Regelungen für den 1. Mai angekündigt worden. Noch ist aber kein Stichtag wirklich festgelegt.

FDP-Landtagsfraktionschef Christof Rasche nahm unterdessen den bisherigen Alleingang Bayerns zum Anlass, um erneut ein schnelle Neuregelung und eine möglichst kurze Isolationszeit von drei Tagen zu fordern.

Deutsche Regeln im Vergleich sehr streng

Im europäischen Vergleich seien die deutschen Regeln sehr streng und neue Regelungen würden mehr Planbarkeit für die kritische Infrastruktur bringen, erklärte Rasche. «Die punktuell hohe Belastung von Krankenhäusern besteht derzeit überwiegend durch in Isolation befindliche Mitarbeiter, nicht durch schwere Covid-Verläufe.»

In Bayern müssen Corona-Infizierte seit Mittwoch nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind verpflichtend, nicht freiwillig. Vergangene Woche waren zunächst Pläne von Bund und Ländern zu einer Umstellung der Isolation von Infizierten auf Freiwilligkeit bekannt geworden, die ab Anfang Mai gelten sollten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kassierte die Ankündigung der Freiwilligkeit dann allerdings in einer ZDF-Talkshow überraschend wieder ein.

Laumann hatte Klärungsbedarf geäußert

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte kurz vor Lauterbachs überraschendem Stoppsignal bei der Freiwilligkeit Klärungsbedarf unter anderem bei der Rechtssicherheit für Betroffene deutlich gemacht: Es sei zum Beispiel nicht klar gewesen, wie sich eine freiwillige Entscheidung zur Kontaktreduzierung insbesondere zu Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder zur Schulpflicht verhalte.

Wer selbst infiziert ist, muss in Nordrhein-Westfalen bislang zehn Tage in Isolierung. Die infizierte Person kann die Zeit auf sieben Tage verkürzen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220413-99-910371/2

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RAG - Redaktion

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