Kreisweites Förderprogramm
Kreisförderung von PV und Obstbäumen

Landrat Sebastian Schuster (l.) mit Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises. | Foto: Rhein-Sieg-Kreis
  • Landrat Sebastian Schuster (l.) mit Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.
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Rhein-Sieg-Kreis (den). Der Klimafonds des Rhein-Sieg-Kreises geht in die zweite Runde. In 2023 gibt es Fördermöglichkeiten für diese zwei Schwerpunkte: Gefördert werden Stecker-Photovoltaik-Geräte sowie das Anpflanzen von Obstbäumen.

Privatpersonen können einen Zuschuss zum Kauf von Stecker-Solargeräten zur Stromerzeugung beantragen. Diese Geräte werden auch „Balkonkraftwerk“ oder „Mini-Photovoltaik“ genannt. Der Zuschuss beträgt für ein übliches Stecker-PV-Gerät mit zwei Modulen und 600 Watt Wechselrichterleistung pauschal 250 Euro. Wird nur ein Modul (weniger als 500 Watt Wechselrichterleitung) installiert, liegt der Zuschuss bei 150 Euro.

Eine Antragstellung ist vom 17. April bis 28. April online im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/klimafonds möglich . Wichtig: Der Förderantrag muss vor Erwerb des Gerätes gestellt werden.

Für die Förderung von Stecker-PV-Geräten stehen 40.000 Euro im Fördertopf des Klimafonds zur Verfügung.

Obstbäume sind gut fürs Klima: Sie binden CO2, sorgen durch ihren Schatten und ihre Verdunstung für Abkühlung und sind für viele Insekten und andere Tiere ein wichtiger Lebensraum. Nebenbei wachsen auf den Bäumen Früchte zum Direktverzehr oder zur Weiterverarbeitung. Hier können Privatpersonen einen Zuschuss für Jungbäume, Anbindematerial und Verbissschutz beantragen, wenn bestimmte Obstbaumsorten neu gepflanzt werden.

Förderfähig sind ausschließlich so genannte „Hochstämme“, da diese besonders langlebig sind und eine langfristige CO2-Speicherung ermöglichen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Euro der nachgewiesenen Kosten. Eine Antragstellung ist ebenfalls online im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises möglich. Auch bei der Obstbaum-Förderung gilt: Der Förderantrag muss vor Erwerb der Pflanzen gestellt werden.

Für die Förderung von Obstbäumen stehen insgesamt 25.000 Euro im Fördertopf des Klimafonds zur Verfügung.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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