Bitte an die Leine!
Junge Wildtiere durch Rücksicht schützen
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Rhein-Sieg-Kreis. Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen lockt der Frühling die Menschen in die Natur, um die Seele baumeln zu lassen. Mit dem geliebten Vierbeiner an der Seite macht der gemütliche Ausflug gleich nochmal so viel Freude.
Allerdings ist zu beachten, dass sich in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli Wildtiere um das Brüten, die Geburt und die Aufzucht des Nachwuchses kümmern und daher besonderen Schutz benötigen.
Aus diesem Grund appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Halter von Hunden, sich beim Spaziergang mit ihren Tieren äußerst rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere im Wald und in Bereichen, in denen aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint laufen. Nicht nur im Wald, sondern auch auf Feldern und Wiesen, beginnt die Brut- und Aufzuchtzeit. Deshalb sollten Hunde beim Spaziergang entlang von Feldern an der Leine laufen, um Jungtiere oder auch Gelege und Bodenbrüter zu schützen.
In Naturschutzgebieten gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht.
Notwendig wird dies vor allem, da trächtige Wildtiere schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht verfallen können. Das führt unter Umständen zu schweren Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung sogar zur Totgeburt. Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls gefährdet, da sie, je nach Tierart, in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden oder Mütter ihren Nachwuchs sogar aktiv verteidigen, wie es z.B. bei führenden Bachen oft der Fall ist. Dies kann auch beim Hund zu schmerzhaften oder gar lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
Ferner sind landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schafe und Rinder immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall bedeutet für die Besitzerin oder den Besitzer der Nutztiere infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten oftmals hohe wirtschaftliche Verluste.Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch eine amtliche Tierärztin oder einen amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW eine Einstufung „als gefährlich“ erhalten und dürfen dann grundsätzlich nur noch angeleint, mit Maulkorb, ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. „Unbelehrbare“ Hundehalter, die dem Jagdtrieb ihrer Tiere gleichgültig gegenüberstehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen kommunalen Ordnungsämter rechnen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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