Pure Abzocke
Nicht rangehen und nicht zurückrufen!

Region - (me) Das Handy klingelt oft nur kurz und zeigt anschließend einen
Anruf in Abwesenheit an. Oder man schafft es, ran zu gehen und hört
nichts. Auf dem Display ist eine ausländische Nummer zu sehen, die
zum Beispiel mit +216 (Tunesien) oder +257 (Burundi) beginnt. Solche
„Ping-Calls“ können teuer werden, bis zu drei Euro pro Minute,
warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Auch Polizeibhörden warnen vor diesen seltsamen Anrufen aus dem
Ausland. Bloß nicht rangehen oder gar zurückrufen, wenn kein Anruf
aus dem Ausland erwartet wird! Wer versehentlich doch anruft, kann in
einer Liste der Bundesnetzagentur prüfen, ob der Anruf bezahlt werden
muss.

Hinter den Anrufen stecken in der Regel Computer, die angerufenen
Nummer stammen laut Polizei Sachsen von Adresshändlern oder werden
nach dem Zufallsprinzip angewählt. Vermutlich wollen die Verwender
zum einen feststellen, ob die Nummern aktiv genutzt werden. Zum
anderen könnte dahinter die Absicht stecken, die Neugierde der
Angerufenen zu wecken und zu einem teuren Rückruf zu animieren.

Vorsorglich können diese Rufnummern gesperrt werden, umweitere Anrufe
und SMS zu blockieren.

Eine Garantie für Ruhe gibt es allerdings nicht. Denn die Anrufer
können ihre Nummern leicht wechseln.

„Und Achtung: Durch die Sperre wird nicht verhindert, dass Sie die
Nummer weiterhin zu hohen Kosten anrufen können“, warnt die
Verbraucherzentrale.

Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur kann geprüft werden, ob
bereits ein „Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung“
vorliegt. In dem Fall müssen die angefallenen Kosten auf der
Telefonrechnung nicht gezahlt werden. Falls die Nummer nicht
aufgeführt ist, dann umgehend bei der Bundesnetzagentur melden.
Dafür gibt es ein Formular auf deren Website.

www.bundesnetzagentur.de

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

28 folgen diesem Profil