Klärschlamm
Eine gemeinsame Monoverbrennungsanlage

- Dr. Norbert Engelhardt, Otto Schaaf und Dr. Joachim Reichert zückten beim Erftverband ihr Schreibwerkzeug zur Unterzeichnung der Klärmschlammkooperation.
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Bergheim - Durch eine neue Klärschlammverordnung sind die Betreiber
größerer Kläranlagen zukünftig verpflichtet, den im Klärschlamm
vorhandenen Phosphor zurückzugewinnen. Die bisherige Praxis der
thermischen Verwertung etwa durch Mitverbrennung in Kraftwerken ohne
Rückgewinnung ist dann nicht mehr möglich.
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Erftverband und Wasserverband
Eifel-Rur haben sich daher zu einer Klärschlammkooperation
zusammengeschlossen, um zukünftig neue Konzepte zur
Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung wie beispielsweise
den Bau einer eigenen Monoverbrennungsanlage zu entwickeln und
gemeinsam umzusetzen.
Otto Schaaf, Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB
Köln), Dr. Joachim Reichert, Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur
und Norbert Engelhardt, Vorstand des Erftverbandes, unterszeichneten
jetzt eine Vereinbarung über die Kooperation bei der
Klärschlammbehandlung. Die drei Kläranlagenbetreiber werden
zukünftig eng zusammenarbeiten, um neue Konzepte zur
Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung umzusetzen. Im
Mittelpunkt steht derzeit die Errichtung einer gemeinsamen, eigenen
Monoverbrennungsanlage. „Die Zeit drängt“, so Otto Schaaf. „Die
neue Klärschlammverordnung verpflichtet die Betreiber größerer
Kläranlagen künftig, den im Klärschlamm vorhandenen Phosphor
zurückzugewinnen. Bis eine neue Verbrennungsanlage betriebsbereit
ist, rechnen wir mit einigen Jahren für Planung, Genehmigung und Bau.
Wir müssen jetzt mit unseren Maßnahmen beginnen, um die vom
Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist bis 2029 einzuhalten.“ Die
Vereinbarung sieht die Gründung eines öffentlich-rechtlich
getragenen Gemeinschaftsunternehmens vor. Ziel dieses
Gemeinschaftsunternehmens ist es, eine gemeinsame sogenannte
Monoverbrennungsanlage für den Klärschlamm der Kooperationspartner
zu errichten und zu betreiben. „Unsere ersten Planungen zeigen, dass
der Bau der Anlage am Standort der Kläranlage Düren möglich
wäre“, so Dr. Joachim Reichert. „Im nächsten Schritt werden wir
weitere Standortalternativen prüfen. Auch die Nutzung von Standorten
mit Verbrennungsanlagen Dritter schließen wir bei unseren
Überlegungen nicht aus“. Neben Düren sind zur Zeit vier weitere
Standorte im Gespräch, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt
wurden. Die endgültige Entscheidung soll bis Ende 2019 fallen.
Die Monoverbrennungsanlage soll über eine Verwertungskapazität von
circa 70.000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm pro Jahr verfügen. Dies
entspricht dem gemeinsamen Klärschlammanfall der Kooperationspartner.
„Trotz bestehender Verträge wird es für uns immer schwieriger und
teurer, den Klärschlamm aus unseren Kläranlagen in konventionellen
Verbrennungsanlagen mitverbrennen zu lassen. Daher haben wir uns schon
früh mit Alternativen zur derzeitigen Klärschlammmitverbrennung
auseinandergesetzt“, so Norbert Engelhardt. „Die
Klärschlammmengen der einzelnen Partner reichen jeweils für sich
betrachtet nicht aus, um eine Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich zu
betreiben. Zusammen haben wir aber genug Material, um eine eigene
Monoverbrennungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können.“
Bislang wird der Klärschlamm, der nach der Abwasserreinigung übrig
bleibt, zumeist in konventionellen Verbrennungsanlagen Dritter
mitverbrannt. Der im Schlamm enthaltene Phosphor geht dadurch dem
Stoffkreislauf verloren. Doch dieser wichtige Nährstoff ist nicht
unbegrenzt verfügbar. Daher hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr
eine neue Klärschlammverordnung verabschiedet, die eine
grundsätzliche Phosphorrückgewinnung vorsieht. Betreiber von
Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000
Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 und mit einer Ausbaugröße von
mehr als 100.000 Einwohnerwerten bis 2029, um die
Klärschlammverwertung neu zu organisieren.
In der Vorbereitung dieser Kooperation war auch die Bundesstadt Bonn
beteiligt. Dort wurde noch nicht abschließend über den Beitritt zur
Kooperation beziehungsweis die Umsetzung einer lokalen Lösung
entschieden. Die Kooperationspartner sind weiterhin an einer
Zusammenarbeit mit Bonn interessiert. Sollte sich der Bonner Rat in
seiner Sitzung Ende September für den Beitritt zur Kooperation
entscheiden, sind die Partner bereit, dies zu ermöglichen. Die
operative Umsetzung der Kooperationsvereinbarung soll dadurch nicht
aufgehalten werden. Bonn würde dann in den aktuellen Arbeitsstand
eintreten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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