Was Ölheizungsnutzer wissen sollten
Wärmewende bietet Optionen für flüssige Energie

Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht Eigentümern eine breite Auswahl an Optionen. So ist auch künftig der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings sind neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Foto: DJD/en2x
  • Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht Eigentümern eine breite Auswahl an Optionen. So ist auch künftig der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings sind neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Foto: DJD/en2x
  • hochgeladen von Angelika Koenig

(djd). Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es beendet die Unsicherheit für Immobilieneigentümer. Klar ist nun: Sowohl bestehende Öl-Brennwert- als auch Niedertemperaturheizungen und die dazugehörigen Brennstoffe können weiter genutzt werden, ebenso ist der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe weiterhin möglich. Allerdings müssen neu installierte Heizungsanlagen in der Zukunft anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Worauf müssen Eigentümer und Eigentümerinnen im Hinblick auf GEG und Ölheizung achten, wenn sie modernisieren wollen? Die wichtigsten Infos findet man beispielsweise unter www.zukunftsheizen.de, hier sind sie kompakt zusammengefasst.

Fahrplan zur Klimaneutralität

Aktuell beträgt der Gesamtanteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung in Deutschland 17 Prozent. Darum sollen neue Heizungen nach einer Modernisierung grundsätzlich erneuerbare Energien einbinden. Der dabei vorgeschriebene Anteil von 65 Prozent ist notwendig, sobald vor Ort die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Bis dahin sind niedrigere und zeitlich gestaffelt ansteigende Anteile vorgesehen. Zudem gelten gesetzliche Übergangsfristen zwischen dem Zeitpunkt der Modernisierung und erstmaliger Erfüllungspflicht. Abweichende Reglungen gibt es in einzelnen Bundesländern. Ab 2045 sind für alle Heizungen 100 Prozent erneuerbare Energie vorgeschrieben.

Erneuerbare Optionen

Das GEG ermöglicht Eigentümern eine breite Auswahl an Erfüllungsoptionen. So ist auch zukünftig der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings sind neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Die Anforderung kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden: So kommen erneuerbare flüssige Energieträger, sogenannte Green Fuels, oder auch Hybridsysteme, eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, in Betracht. So kann der erneuerbare Anteil an der Wärmeerzeugung durch den Zubau einer Strom-Wärmepumpe eingebracht werden. Ebenso möglich ist der Einbau eines Brennwertkessels, wo Green Fuels in Kombination mit Solarthermie den notwendigen Anteil an erneuerbaren Energien zusammen erfüllen.

Label für erneuerbare Energieträger

Am Green-Fuels-Ready-Label können Hauseigentümer erkennen, ob neue Geräte für flüssigen Brennstoff bereits für erneuerbare Energieträger ausgelegt sind. Das Label zeichnet Heizungsanlagen, Tanks und Komponenten aus, die bis zu 100 Prozent mit erneuerbaren flüssigen Brennstoffen, also auch in Mischungen mit fossilen flüssigen Brennstoffen, betrieben werden können. Die Brennstoffanbieter arbeiten derzeit an der Ausweitung des entsprechenden Angebots.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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