Neues Landesnaturschutzgesetz
An den Reit-Regelungen ändert sich jedoch nichts
Rhein-Sieg-Kreis - Zum Jahresbeginn ist ein neues Landesnaturschutzgesetzt in Kraft
getreten. Trotzdem ändert sich nichts an den Reit-Regelungen für den
Wald im Kreisgebiet.
In den Städten und Gemeinden im westlichen Kreis ist Reiten im Wald
wie bisher nur auf dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. In den
östlichen Gemeinden des Kreises wird dagegen auch weiterhin das
Reiten auf Privatwegen gestattet bleiben. Das wurde in einer Sitzung
des Naturschutzbeirates bekannt. Abteilungsleiterin Ursula
Schneider-Kernenbach von der Unteren Landschaftsbehörde bekräftigte,
die bestehenden Regeln hätten sich bewährt, und es seien auch kaum
Beschwerden eingegangen.
Deshalb will die Kreisverwaltung diese Bestimmungen beibehalten. Wer
in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss allerdings auch
weiterhin ein gültiges Kennzeichen haben und das am Pferd auf beiden
Seiten gut sichtbar anbringen.Dafür muss aber auch eine Abgabe
gezahlt werden.
Die wird vom Kreis für den Bau und die Unterhaltung von Reitwegen
sowie zum Ausgleich von Schäden durch das Reiten verwendet.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.