Kein Wasser aus Seen entnehmen
Verbot gilt auch für Bäche
- Aufgrund der anhaltenden Hitze führen auch die Bäche im
Oberbergischen Kreis aktuell deutlich weniger Wasser. Auf Wasserentnahmen sollte hier verzichtet werden. - Foto: OBK
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Oberberg. Bei andauernden Temperaturen jenseits der 30 Grad-Marke steigt der Wasserverbrauch deutlich an: Pools werden gefüllt, Gärten werden gegossen und Rasenflächen gesprengt. Da ist es verlockend, einen Wasserschlauch mit Pumpe aus dem nahen Bach oder See zu verlegen. Doch: Der Kreis erinnert an seine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet, die in der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober gilt.
Grundsätzlich sind ein paar Gießkannen voll Wasser für den privaten Bedarf nicht problematisch. Bei Trockenheit und Hitze führt jedoch die Vielzahl der Wasserentnahmen, zum Beispiel durch elektrische Pumpen, dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden. „Das Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum vieler gefährdeter Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten“, sagt Frank Herhaus, Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises. In den Gewässern des Oberbergischen Kreises sind die Wasserstände trotz der Niederschläge im Winter beziehungsweise Frühjahr aktuell sehr niedrig. „Dieser Zustand ist auch das Ergebnis des konstanten Wassermangels in den vergangenen Jahren“, so Herhaus.
Verboten sind jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs; ausgenommen sind Entnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper sowie Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, etwa Eimer oder Gießkannen.
Dass sich die Situation in absehbarer Zeit entspannt, kann Frank Herhaus nicht erkennen: „Selbst wenn es kurzfristig Regen gibt, wird sich die Lage nicht so schnell verbessern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Gewässer nicht noch zusätzlich belastet werden“, begründet Frank Herhaus das Verbot.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.obk.de/oeffbek
Redakteur/in:RAG - Redaktion |