Bürger besorgt und ratlos
Ratten auf Straßen, in Gärten und Toiletten
- Von einer Ratte in der Toilette auf der 1. Etage wurde eine Anwohnerin der Kapellenstraße überrascht.
- Foto: Symbolbild/New Africa/Stock/Adobe.com
Ratten im Garten, Ratten im Keller, Ratten im Küchenschrank, Ratten in der Toilette: Frechener Bürger melden eine „Rattenplage“ in Frechen.
Frechen (lk). In einem Garten auf der Elisabethstraße soll ein eingebrochener, unterirdischer Rattenbau zum Teileinsturz eines Gartenhäuschens geführt haben.
Auf der Kapellenstraße entdeckte die Bewohnerin eines Reihenhauses eine Ratte in ihrer Toilette – und das in der 1. Etage. Ob die Ratte aus der Kanalisation nach oben gelangt ist oder sich einen Weg aus dem marode wirkenden, augenscheinlich unbewohnten Gebäude nebenan gebahnt hat, muss noch geprüft werden. Der ungebetene Gast wurde durch ein beherztes Zuknallen des Klodeckels und erneutes Abspülen wieder auf die Reise geschickt. Seitdem beschwert die betroffene Familie den Toilettendeckel mit einem großen Stein, um ein Eindringen möglicher weiterer Ratten ins Haus zu verhindern.
In Buschbell nutzte eine Ratte ein Abflussrohr, um aus dem Keller in den darüber liegenden Spülenunterschrank zu gelangen und sich dort über längere Zeit am Küchenabfall zu bedienen.
Auf der Internetseite der Stadt Frechen können Rattensichtungen gemeldet werden. „Ratten sind Kulturfolger und können – wie in vielen Städten – auch in Frechen vereinzelt auftreten. Wichtig ist: Vereinzelte Sichtungen bedeuten nicht automatisch eine Plage“, stellt die Stadtverwaltung auf der Seite klar.
Sie setzt in der öffentlichen Kanalisation auf eine regelmäßige Kontrolle und den Einsatz gesicherter Köderboxen. In den Kanalschächten werden ganzjährig Köder ausgelegt. Wird an einer Box über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten keine Aktivität festgestellt, wird sie mit ungiftigen Ködern bestückt; bei registrierter Aktivität beziehungsweise akutem Befall werden zugelassene Giftköder eingesetzt.
Sollten Frechener eine Ratte sichten, sollen sie der Stadt Ort, Datum und Uhrzeit telefonisch unter 02234 501-0 oder per Mail an rathaus@stadt-frechen.de melden.
Wenn sich Ratten auf privaten Grundstücken angesiedelt haben, weil sie dort Nahrung oder Nistplätze finden, ist der Eigentümer verpflichtet, eine fachkundige Schädlingsbekämpfung zu veranlassen. Wichtig: Giftköder dürfen nicht offen ausgelegt werden und müssen für Kinder, Haustiere und andere Tiere unerreichbar sein.
Die Stadtverwaltung rät: keine Küchenabfälle über Toilette oder Spülbecken entsorgen, keine Lebensmittel auf offenen Komposthaufen entsorgen, Gelbe Säcke erst am Abholtag an die Straße stellen, keine Futtermittel offen stehen lassen, Vogelfütterung unterlassen, für Ratten zugängliche Bereiche aufräumen und entrümpeln, Öffnungen und Spalten schließen, Kellerfenster und Lüftungsschächte sichern, defekte Leitungen reparieren und Rückschlagklappen prüfen.
Doch was tun, wenn Regularien oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse der Ratteneindämmung im Wege stehen? Im Fall Kapellenstraße liegt die Vermutung nahe, dass das Problem in der Nachbarschaft liegt. Meldungen zu der verwahrlost wirkenden Immobilie mit dem verwilderten Garten führten bisher zu keinem Ergebnis.
Die betroffenen Anwohner der Elisabethstraße würden den Ratten in ihrem Garten gerne eine Nahrungsquelle entziehen, indem sie zwei Walnussbäume fällen. „Die Gänge unter unserem Gartenhaus waren voll mit Walnüssen“, erklärt die Frechenerin. Doch die Baumschutzsatzung verhindert die Fällung. „Was können wir denn noch tun?“, fragt die Betroffene.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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