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Wer kümmert sich um Sicherheit von Schulwegen?
Königsdorf staunt: Bund erweitert Fußgänger-Rechte, doch in Frechen zählt das Auto

Bild 1:  Der Fußgänger-/Radweg an der Brauweilerstraße fällt nach der Sanierung schmaler aus. Das ist zu ändern. Eine Breite von 2,50 m sind problemlos realisierbar.  (Foto: Stand 04.07.2025)  | Foto: Dr. Thomas Thielemann
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  • Bild 1: Der Fußgänger-/Radweg an der Brauweilerstraße fällt nach der Sanierung schmaler aus. Das ist zu ändern. Eine Breite von 2,50 m sind problemlos realisierbar. (Foto: Stand 04.07.2025)
  • Foto: Dr. Thomas Thielemann
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Viel wird diskutiert über Verkehrssicherheit. In Frechen-Königsdorf an der Brauweilerstraße gibt es jetzt die Chance dazu: Fuß-/Radweg verbreitern. Fußgängerquerung schaffen! Schulweg sicher machen! Straßen.NRW führt hier 2025 Baumaßnahmen durch. Doch die guten, lang diskutierten Lösungen werden bisher dabei ignoriert. Unglaublich! Das geht besser! Der Bundestag hat viele neue Regeln für Fußgänger-freundliche Lösungen geschaffen.  Dieser Text zeigt Lösungen auf. Das brauchen wir jetzt!

In Königsdorf findet derzeit beauftragt durch Straßen.NRW die Sanierung der Brauweilerstraße statt, schrittweise im Bereich von der Dürerstraße bis zur Bernhardstraße (Pulheim). Drei Themen werden hierzu in der Anwohnerschaft diskutiert:
1. Ortsdurchfahrt: ja/nein;
2. Zu schmaler Fußgänger-/Radweg parallel (östlich) der Brauweilerstraße;
3. Fußgängerquerung im Bereich der Zuwege von Carl-von-Linné-Straße und Holbeinstraße zur Brauweilerstraße.
Jetzt werden wir aktiv. Sind Sie dabei? Kommunalwahl ist am 14.09.2025.


zu 1. Ortsdurchfahrt:

Die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO; sorry, aber das ist ihr Name....) wurde vom Bund am 03.04.2025 beschlossen. Dadurch wurden für Kommunen neue Entscheidungsspielräume geschaffen. Auch Straßen, die beidseits weitgehend eine Bebauung (ohne direkte Zufahrt) aufweisen, können als Ortsdurchfahrt eingestuft werden. An Schulwegen wie hier ist jetzt auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich, siehe Info des NRW Landes-Verkehrsministeriums.
In der Stadt Frechen hat man sich der Sache angenommen (Vorlage 4056/17/2025). Schulwege wurden betrachtet. Das ist begrüßenswert! Jedoch sah die Stadtverwaltung in der Vorbereitung zum Verkehrs-Ausschuss VUA am 02.07.2025 keinerlei Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit, siehe Ausschussvorlage und Verkehrsschau.
Dieser Einschätzung kann nicht gefolgt werden. Da bleibt einem die Spucke weg. Unfälle wie das tragische Ereignis am 04.06.2025 in Hürth brauchen wir nicht in Frechen. Weitere Teile von Verwaltung und Politik sind hier zu menschenfreundlichem Handeln verpflichtet! Wann fällt da der Groschen?
Wie oben erläutert, gibt es sehr wohl Möglichkeiten, etwa zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Querungshilfen mit oder ohne Vorrang) oder auch einer Tempo-30-Zone. Und ja: Diese Möglichkeiten der verkehrlichen Entschärfung gelten auch unabhängig von der Frage „Ortsdurchfahrt ja oder nein“. Also: Schluss mit dem Schlendrian! Verkehrssicherheit schaffen!

zu 2. Fuß-/Radweg:

Die in den letzten Tagen sanierte Schwarzdecke für Autofahrer und Fußgänger/Radfahrer fällt im Bereich des Fußgänger-/Radweges teils höchstens 2m breit aus (siehe Bild 1). Das wirkt auf Anwohner schmaler als vor der Sanierung. Laut Straßen.NRW (Telefonat) sei diese schmale Ausführung erforderlich, da das Land NRW nicht mehr Flächen dort im Eigentum habe. Ein Blick auf die Flurkarte zeigt jedoch, dass Freiflächen auf denselben Flurstücken neben dem (östlich des) Fuß-/Radweges eine Breite von vielfach über 4m aufweisen. Dies sehen Sie etwa beim Blick auf Gemarkung Königsdorf, Flur 4, Flurstück 166 sowie Gemarkung Königsdorf, Flur 40, Flurstücke 16, 17 und 70, siehe Bild 2. Fazit: Platz ist da! Folglich sollte es möglich sein, den Fußgänger-/Radweg z.B. 50 cm breiter zu gestalten. 2 m mögen formal die Mindestbreite von Radwegen sein, entsprechen jedoch nicht der z.B. vom ADFC empfohlenen Breite von 2,5 m. Und sie entsprechen auch nicht der erfreulich hohen Nutzungsfrequenz dieses Fuß-/Radweges. Die jetzige Breite würde dazu führen, dass sich Konflikte auch zwischen Fußgängern und Radfahrern dort in Zukunft fortsetzen. Der ADFC beschreibt Teile dieses Problems, siehe: ADFC zu Fußwegen.
Ebenfalls problematisch ist die ganz neu geschaffene Kante zwischen Schwarzdecke und Grünfläche direkt daneben. Sie erreicht teils 10-15cm Höhe und vermittelt Verkehrsteilnehmern den Eindruck, auf einem „Damm“ zu gehen/fahren. Zwar wurde diese Kante angefüllt, jedoch mit grobem, kantigen Schotter (teilweise >5cm Größe). Das senkt die gefühlte Sicherheit bei der Begegnung von Fußgängern und Radfahrern. Bei „vulnerablen Verkehrsteilnehmern“ (z.B. mit Rollator, Lastenrad) wird der Raum noch enger. Wer zukünftig in den Schotter rutscht, riskiert einen „Felgenkiller“ oder einen Sturz. Das geht bedeutend sicherer mit einer Verbreiterung der Schwarzdecke des Rad-/Fußweges, z.B. um 50cm! Mit sehr wenig Aufwand könnte Straßen.NRW Sicherheit schaffen. Warum lässt man die Verkehrsteilnehmer so im Regen stehen?

zu 3. Fußgängerquerung:

Seit vielen Jahren bemühen sich eine Reihe von Kommunalpolitikern, die Fußgängerquerung im Bereich der Zuwege von Carl-von-Linné-Straße und Holbeinstraße zur Brauweilerstraße verkehrssicherer zu gestalten. Unabhängig von der Frage der Ortsdurchfahrt und mancher bürokratischer Regelung vermute ich auch bei Straßen.NRW und in der Verwaltung das Interesse, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Wenn schnelle Autos wörtlich auf Fußgänger treffen, ist ein bitter-tragisches Ereignis wie am 04.06.2025 in Hürth möglich (Frechener Str., Ecke Theresienhöhe; vgl. Bild 3). Die Situation hier ist sicherlich nicht 1:1 vergleichbar mit Hürth. Das hohe Gefahrenpotenzial ist jedoch leider auch an der Brauweilerstraße vorhanden. Die aktuelle Sanierung verringert diese Gefahren nicht!
Diese Stelle ist (!) eine Fußgängerquerung (derzeit markiert durch blauweiße „Poller“), unabhängig von Regelungen der StVO. Folglich sollten Gefahren dort minimiert werden. Bemerkenswert deutlich war zu diesem Thema eine E-Mail der Stadtverwaltung Frechen an eine Anwohnerin (am 28.5.2025), in welcher es u.a. heißt [Zitat]: „Um diesem Eindruck entgegenzutreten könnten diese „Poller“ entfernt werden. Ob dies zu einer Erhöhung der Sicherheit beitragen würde, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Es mag das subjektive Empfinden sein, dass es sich um ein dringendes sicherheitsrelevantes Thema handelt. Objektiv ist dies bisher durch keine Zahlen belegt.“ [Zitatende]. Zusammengefasst besagt dieser E-Mail-Text, dass die Verwaltung darüber nachdenkt, die wenigen „baulichen Sicherheitsvorkehrungen“ für Fußgänger abzubauen. Dies klingt sehr Auto-zentriert. Sind da Auto-Fetischisten am Werk? Und mit ggf. weiteren Maßnahmen reagieren wolle man erst, wenn es zu „sicherheitsrelevanten“ Ereignissen kommt. Muss also erst etwas Schlimmes passieren? Im Ernst? Das ist eine bemerkenswerte „Haltung“…

Maßnahmen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Querung gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So wäre es ein Leichtes, das bestehende Schild 130-10 (Fußgänger in Fahrbahnnähe) zu ergänzen durch ein Schild „querende Fußgänger“. Bei Anerkennung der Ortsdurchfahrt wäre ein Zebrastreifen oder eine Ampel möglich. Sollte dieser Aufwand als „zu viel“ betrachtet werden: Auch eine Querungshilfe (mit und ohne Vorrang) in der Mitte der Fahrbahn, mit einer Breite von 1,5m bis 2m, lässt sich realisieren. Dies ist sogar möglich, wenn man die Brauweilerstraße hier nicht als Ortsdurchfahrt interpretiert. Rad.SH hat hierzu schöne Beispiele (Querungshilfen mit und ohne Vorrang, siehe Bild 4) zusammengestellt, siehe Tipps von Rad.SH. Beispielhaft seien eine Aufpflasterung oder eine Mittelinsel genannt. Bei einer Gesamtbreite der Straße von 7m (und mehr!) sowie einer erforderlichen Breite jeder Richtungs-Fahrbahn von mind. 2,55m ist für diese Querungshilfe ausreichend Platz! (vgl. das bemaßte Bild 2)

Zweifellos haben auch Straßen.NRW und die Verwaltung der Stadt Frechen eine Reihe von Herausforderungen zu tragen. Da hat wohl jede/r Verständnis. Bedauerlich ist es jedoch, wenn die Möglichkeiten, die sich bieten zu einer Verbesserung des Zusammenlebens (hier: der Verkehrssicherheit), nicht genutzt werden. Bei manchen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt wird das als Bequemlichkeit, vielleicht auch Gleichgültigkeit mancher Verantwortlicher wahrgenommen. Diesem Eindruck sollten doch alle Verantwortlichen mit Nachdruck entgegenwirken.

Somit folgt folgendes Fazit:

  1. Der Bund hat 2025 neue, große Entscheidungsspielräume für Fußgängerquerungen geschaffen.
  2. Der Fuß- und Radweg kann problemlos erweitert werden. Der Platz ist da.
  3. Eine Fußgängerquerung (mit oder ohne Vorrang) ist hier gut einzurichten.
  4. Der unverantwortlichen Raserei Einzelner muss Einhalt geboten werden.
  5. Verkehrssicherheit ist endlich ernst zu nehmen! – Das ist hier leicht machbar!

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde kann die Stadt Frechen Maßnahmen anweisen. Straßen.NRW kann baulich zügig eingreifen.  Wird dieses geschehen? 

Das folgende Video zeigt die Situation vor Ort, siehe  YouTube Königsdorf

Bild 1:  Der Fußgänger-/Radweg an der Brauweilerstraße fällt nach der Sanierung schmaler aus. Das ist zu ändern. Eine Breite von 2,50 m sind problemlos realisierbar.  (Foto: Stand 04.07.2025)  | Foto: Dr. Thomas Thielemann
Bild 2:  Die Abmaße von Straße, Fuß-/Radweg und Nebenstreifen im Eigentum des Landes NRW zeigen: Der Platz ist da, um einen 2,50m breiten Fuß-/Radweg sowie eine Querungshilfe auf der Fahrbahn zu schaffen.
Verantwortliche sollten sich in der Pflicht sehen, eine Wiederholung der tragischen Ereignisse von Hürth (4.6.2025) an anderer Stelle zu unterbinden.
Bild 3:  Querungshilfen mit oder ohne Vorrang lassen sich an der Brauweilerstraße mit wenig Aufwand realisieren. Man muss es nur wollen!
LeserReporter/in:

Thomas Thielemann aus Frechen

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