Gemeinsamer Hochwasserschutz
„Wasser kennt keine politischen Grenzen“

Bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung: Cornelia Weigand, Landrätin des Kreises Ahrweiler und Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter des Landrats im Kreis Euskirchen.  | Foto: Ahr-Foto
  • Bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung: Cornelia Weigand, Landrätin des Kreises Ahrweiler und Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter des Landrats im Kreis Euskirchen.
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Diese Woche ist in Ahrweiler eine überregionale Kooperationsvereinbarung zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge unterzeichnet worden.

Region (lk). Infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 erstellt der Kreis Ahrweiler in Kooperation mit Städten und Gemeinden einen Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung überörtlicher Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge.

Bereits im Juli 2023 hat die „Lenkungsgruppe überörtlicher Maßnahmenplan“ die Arbeit aufgenommen. Mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in der Kreisverwaltung Ahrweiler sind fortan auch der Landkreis Vulkaneifel, der Landkreis Euskirchen, die Stadt Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Blankenheim offizielle Kooperationspartner des Planungsbündnisses.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Planung von Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge unter Beteiligung der Landkreise Vulkaneifel und Euskirchen sowie der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde Blankenheim über Kreisgrenzen hinweg für das gesamte Ahreinzugsgebiet erfolgen kann“, sagte Landrätin Cornelia Weigand. „Uns eint das sehr anspruchsvolle Ziel, praktikable und nachhaltige überörtliche Maßnahmen zu entwickeln, die in ihrer Gesamtheit eine signifikante Wirkung erzielen. Ergänzt durch die örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorge kommt dies allen Ahranliegern zugute. (…) Dabei werden – und dies ist bisher bundesweit einmalig – die gesamten Einzugsgebiete des Flusses und der Bäche überplant, anstatt nur in den Kreisgrenzen beziehungsweise ufernahen Bereichen zu verharren. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt aufzeigen wird, wie eine wirkungsvolle überregionale Hochwasservorsorge aussehen kann.“

Die Bedeutung der regionalen Kooperation für den Landkreis Vulkaneifel betonte Landrätin Julia Gieseking. „Die Region rund um die Ahr hat vor zwei Jahren tragische Erfahrungen gemacht, die uns allen noch immer tief im Gedächtnis sind.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich solche Katastrophen wiederholen.“

„Hochwasserschutz muss von der Quelle bis zur Mündung gedacht werden. Das Wasser fragt nicht nach politischen Grenzen – es fließt und strömt gemäß den Naturgesetzen. Daher unterstützt der Kreis Euskirchen die grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarung im großen Einzugsgebiet der Ahr. Ähnliche Vereinbarungen haben wir auch in den Einzugsgebieten der Erft sowie von Olef, Urft und Kyll“, bekräftigte Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter von Landrat Markus Ramers im Kreis Euskirchen. „Maßnahmen zur Hochwasserregulierung am Oberlauf der Ahr oder ihrer Nebengewässer können Auswirkungen auf die Wasserabflüsse weiter flussabwärts haben. Dies muss von Anfang an mitgedacht werden. Wenn alle Beteiligten kooperativ zusammenarbeiten, können wir Synergien nutzen und Ressourcen effizienter einsetzen, um gemeinsame Hochwasserrisiken zu minimieren. (…) In Zeiten des Klimawandels ist dies wichtiger denn je.“„Bei der Hochwasserkatastrophe haben die Erft und die Wassermassen, die ihr zulaufen, immense Schäden im Stadtgebiet Bad Münstereifels verursacht. Deshalb stehen die Erft und ihre Zuläufe beim Hochwasser- und Starkregenschutz in unserem Stadtgebiet im Fokus der Wahrnehmung“, erläuterte Bad Münstereifels Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian. „Genauso bedenken wir aber auch, dass ein nicht unerheblicher Teil des Stadtgebiets in die Ahr entwässert wird. Die Grenzen, die wir Menschen auf dem Papier zeichnen, kennt das Wasser nicht. Hier wollen wir unserer Verantwortung in puncto Starkregenschutz gerecht werden. Die Anrainerkommunen der Erft haben gemeinsam mit dem Erftverband eine Hochwasserschutzgemeinschaft gebildet, die ein Gesamtkonzept für die Erft erstellen lässt. Ich bin sehr froh, dass dies auch für die Ahr geschieht, wir daran teilhaben und als die bundesweit ersten kommunalen Akteure im Hochwasser- und Starkregenschutz in dieser Form über die Landesgrenze hinweg zusammenarbeiten.“

Der resultierende Maßnahmenplan wird das gesamte Ahreinzugsgebiet unter Berücksichtigung der Gewässer 2. und 3. Ordnung sowie der Flächenentwässerung betrachten. Als Basis dienen örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte der Kommunen, die progressiv und innovativ weiterentwickelt werden sollen. Die Planungen umfassen Maßnahmen des technischen und natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche und am Gewässer sowie technische Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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