Hundesteuer
Stadt kontrolliert die Hundesteuerpflicht

Hunde müssen binnen zwei Wochen mit Angabe der Hunderasse bei der Stadt gemeldet werden. | Foto: planet-fox/pixabay
  • Hunde müssen binnen zwei Wochen mit Angabe der Hunderasse bei der Stadt gemeldet werden.
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Erftstadt. Aktuell sind es 4.546 - oder doch viel mehr? Dieser Frage möchte die Stadt Erftstadt in den kommenden Wochen auf den Grund gehen. Im Fokus stehen die Hunde, die im Stadtgebiet gemeldet beziehungsweise eben nicht gemeldet sind.

Deshalb erklärt die Stadt Erftstadt: „Die Steuerabteilung der Stadt überprüft zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt in den kommenden Wochen verstärkt die Hundesteuerpflicht.“ Die Kontrollen haben ein klares Ziel: „Mit diesen Kontrollen soll einerseits festgestellt werden, wie sich die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde in den vergangenen Jahren entwickelt hat, und anderseits auch die Hundehalterinnen und Hundehalter wachrütteln, die ihre Vierbeiner noch nicht steuerlich angemeldet haben.“

Grundsätzlich gilt in Erftstadt, dass Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse anzumelden - tun sie das nicht, kann es teuer werden: „Verstöße gegen die Meldepflicht kann die Stadt mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro ahnden.“

Tipp: Nicht angemeldete Hunde jetzt anmelden

Aktuell müssen Hundehalter pro Jahr 90 Euro bezahlen - ab zwei Hunden sowie für „Gefahrenhunde“ gelten andere Steuersätze. Die Stadt Erftstadt bittet um Verständnis für die Kontrollen, sieht sie aber als notwendig an, „auch im Sinne der vielen Hundehaltenden, die ordnungsgemäß ihre Hundesteuer bezahlen. Je nach Ergebnis der Stichprobenkontrollen, ist auch eine systematische Hundesteuerbestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet eine Option.“ Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern werde ohnehin nachgegangen. Grundsätzlich betont die Stadt aber, dass sie auf die Mitwirkungsbereitschaft von Herrchen und Frauchen setze. Ihre Empfehlung: „Noch nicht angemeldete Hunde schnellstmöglich bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden.“

Wer seinen Hund nicht angemeldet hat und bei der Überprüfung durch die Stadtverwaltung „erwischt“ wird, muss mit einer vier Jahre rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Die Stadt weist zudem auf einen Vorteil der Steuerplakette hin: Entlaufene Hunde können anhand der Marke leicht identifiziert werden.

Das Formular für die Hundesteueranmeldung ist online unter www.erftstadt.de aufzurufen. Persönlich kann die Anmeldung im Bürgerbüro Lechenich (Bonner Straße 32) oder im Rathaus Liblar (Holzdamm 10) erfolgen.

Infos gibt es auch unter Telefon 02235/ 409-652 oder per Mail an abgaben@erftstadt.de bei der Abteilung Steuern und Abgaben, Ansprechpartnerin ist Frau Soydut.[/p]

Redakteur/in:

Düster Volker aus Erftstadt

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