Stadtverwaltung Erftstadt:
Spezielle Arzt-Parkplätze müssen entfernt werden

Für die bisherigen Arztparkplätze bestand keine rechtliche Grundlage, auf deren Basis das Ordnungsamt bei Verstößen hätte einschreiten können. | Foto: Stadt Erftstadt / Yildirim
  • Für die bisherigen Arztparkplätze bestand keine rechtliche Grundlage, auf deren Basis das Ordnungsamt bei Verstößen hätte einschreiten können.
  • Foto: Stadt Erftstadt / Yildirim

Klare Regel der Straßenverkehrsordnung: Mediziner genießen keine Sonderechte.

Erftstadt (red). Die Stadt Erftstadt hat die bislang auf dem Marktplatz in Lechenich ausgewiesenen Arztparkplätze entfernt. Grund ist nach Angaben der Verwaltung eine fehlende rechtliche Grundlage. Deshalb müssen nun auch alle weiteren entsprechend gekennzeichneten Arztparkplätze im Stadtgebiet aufgehoben werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung können spezielle Parkplätze für Arztpraxen nicht ausgewiesen werden. Denn: Personenbezogene Stellplätze sind ausschließlich für Menschen mit Behinderung vorgesehen und werden entsprechend gekennzeichnet. Für die bisherigen Arztparkplätze bestand daher keine rechtliche Grundlage, auf deren Basis das Ordnungsamt bei Verstößen hätte einschreiten können.

Die Stadt weist darauf hin, dass vergleichbare Regelungen auch für speziell ausgewiesene Parkplätze für Frauen oder Eltern mit Kind gelten. Derzeit prüft die Verwaltung, ob betroffenen Ärztinnen und Ärzten stattdessen Sondergenehmigungen erteilt werden können. Voraussetzung dafür sind unter anderem eine Mindestanzahl an Hausbesuchen pro Quartal sowie ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand bei der Parkplatzsuche nach der Rückkehr zur Praxis.

Eine solche Ausnahmegenehmigung könnte als Parkerleichterung bei Hausbesuchen dienen. Voraussetzung ist außerdem, dass in der Nähe der jeweiligen Praxis keine gesicherte Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

Redakteur/in:

Georg Zingsheim aus Kerpen

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