Beerdigungen unter verschärften Bedingungen
Trauerfeier nur noch unter freiem Himmel

- Im Michaelsgarten auf dem Siegburger Nordfriedhof herrscht zu jeder Jahreszeit eine harmonische Atmosphäre.
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Siegburg - Die Beerdigungsinstitute müssen ebenfalls unter verschärften
Maßnahmen agieren
„Die Menschen gehen unterschiedlich mit der Situation um. Die einen
brechen in Tränen aus, die anderen akzeptieren die Gegebenheiten“,
so William Busse, Inhaber vom Bestattungshaus Kümpel.
Die Ausnahmesituation in den Städten und Gemeinden haben auch
Auswirkungen auf das Friedhofswesen. Trauerfeiern sind in Siegburg nur
noch unter freiem Himmel mit maximal zehn Personen erlaubt. Der
Zeremonie dürfen nur nahe Angehörige der verstorben Person, also der
Ehe- oder Lebenspartner, sowie Eltern und Kinder beiwohnen. Es gelten
die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Schritte zum
Infektionsschutz. Andererseits können hier täglich neue Richtlinien
greifen. Was jedoch in der Kreisstadt gilt, zählt zwangsläufig nicht
für die Nachbargemeinden. „Jede Kommune hat da ihre eigenen
Bestimmungen“, äußerte William Busse kopfschüttelnd. „Während
Sargbestattungen überall erlaubt sind, werden Urnenbeisetzungen zum
Beispiel in Lohmar auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Erklären Sie das
mal den Angehörigen. Die Beerdigung ist für viele ein wichtiger Teil
der Trauerbewältigung.“Das Bestattungsinstitut Kümpel stattet
daher seine Räumlichkeiten entsprechend mit stilvoller Dekoration
aus, um die Urnen würdevoll aufzubewahren. Der Job wird durch den
Umgang mit dem Corona-Virus nicht unbedingt leichter, denn
Hygienemaßnahmen schaffen zusätzliche Herausforderungen.
„Wir halten engen Kontakt mit den Berufsverbänden und den
Gesundheitsämtern. Wir können den grünen Scheinen stets entnehmen,
falls verschärfte Bedingungen anzusetzen sind.“ Infolgedessen
kommen auf die Bestatter vermehrte Arbeiten zu. „Traueranzeigen und
Karten, die bereits draußen sind, müssen aufgrund der geänderten
Voraussetzungen erneut verschickt und die Lokalität für den Kaffee
abgesagt werden.“
Außerdem sind ebenfalls andere Gewerke von der Krise betroffen. Noch
dürfen die Gärtner in der Grabpflege oder auch der Steinmetz ihren
Tätigkeiten nachgehen, aber wenn härtere Maßnahmen anstehen, dann
kann es sein, dass diese Betriebe gleichermaßen zum Erliegen kommen.
- Dirk Woiciech
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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