Aktuell - die neuen Regeln
Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt

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Siegburg - Die Stadt Siegburg teilt in einem adhoc-Newsletter folgendes mit:

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes in der ab kommendem Montag
geltenden Fassung liegt den Kommunen soeben vor. § 12 a regelt
"Persönliche Verhaltenspflichten, Abstandsgebot,
Mund-Nase-Bedeckung". 

Das ist wesentlich: Ab Montag sind Beschäftigte und
Kunden zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet in
Verkaufsstellen und Handelsgeschäften sowie auf Wochenmärkten.
Ferner bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von
gastronomischen Einrichtungen. Ferner in sämtlichen Verkaufs- und
Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistungen, die ohne
Einhaltung des 1,5-Meter-Sicherheitsabstandes zum Kunden erbracht
werden, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des
Gesundheitswesens sowie bei der Benutzung von Beförderungsleistungen
des Personenverkehrs. Für Beschäftigte kann die Masken-Pflicht
ersetzt werden durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung
durch Plexiglas o.a.).

Versammlungen zur Religionsausübung sind ab 1. Mai 2020 durch eine
Neufassung des § 11 "unter den von den Kirchen und
Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung
der Abstands- und Hygieneregeln" zulässig.

Grundsätzlich gilt im Übrigen für das Verhalten im öffentlichen
Raum:
"Jede in den Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige
Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten,
dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren
aussetzt. Insbesondere ist im öffentlichen Raum zu allen anderen
Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten,
es denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister,
Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher
Gemeinschaft lebende Personen sowie bei der Begleitung minderjähriger
und unterstützungsbedürftiger Personen. Ist die Einhaltung aus
medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht
möglich, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum
Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen."

Wie oben erklärt: Für Beschäftigte und Kunden ist es beim
Einkauf verpflichtend
!
Die Rechtslage im Siegburger Rathaus ab Montag: In begründeten, nicht
aufschiebbaren Fällen öffnet das Rathaus für den Bürger nach
voriger Terminabsprache. Analog zur Rechtslage bei Einkauf und
ÖPNV-Nutzung werden auch die zwischen Bürger und Sachbearbeiter
anberaumten Gespräche im Rathaus - so in der Räumlichkeit kein
Plexiglas als Spuckschutz zur Verfügung steht - mit Maske oder einer
alternativen Bedeckung geführt. Wer also einen Termin hat, nimmt
bitte seine Maske mit!

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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