Keine Corona-Notbremse für den Kreis
Inzidenz muss drei Tage über 100 liegen

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Rhein-Sieg-Kreis fällt ab Montag noch nicht unter die
Corona-Notbremse, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW heute für 31 Kreise und kreisfreie Städte
per Allgemeinverfügung angeordnet hat.
„Wir sind uns darüber im Klaren, dass auch der Rhein-Sieg-Kreis
nahe an der sog. Corona-Notbremse steht“, so Landrat Sebastian
Schuster. „Ich werde deshalb gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der
kommenden Woche überlegen, wie wir im Fall des Falles dann von den
neugeschaffenen Test-Optionen Gebrauch machen können, um die
Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.“
Der Rhein-Sieg-Kreis hat zum jetzigen Zeitpunkt bereits 142
Bürger-Testzentren beauftragt und verfügt somit schon über ein
gutes nahezu flächendeckendes Netz.
Die Corona-Notbremse wird dann gezogen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der
Neuinfektionen mindestens drei Tage in Folge über dem Wert von 100
liegt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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