Unwetter-Soforthilfen
Antragsformulare online abrufbar

Ein Teil des Deckblatts des Antrags | Foto: Redaktion/Kreisverwaltung
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Rhein-Sieg-Kreis - Nach dem verheerenden Unwetter mit Hochwasser in der vergangenen Woche
mit erheblichen Zerstörungen vor allem in Rheinbach und Swisttal sind
jetzt Soforthilfen für die betroffenen Menschen auf den Weg gebracht.
Das Land NRW stellt insgesamt 200 Millionen Euro für den Wiederaufbau
aller betroffenen Gebiete zur Verfügung. Das hat das Landeskabinett
heute (22. Juli 2021) in einer Sondersitzung beschlossen.

Besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf
Hilfeleistung stellen. Pro Haushalt soll es einen Sockelbetrag in
Höhe von 1.500 Euro geben. Pro weiterem Haushaltsmitglied werden
jeweils 500 Euro gezahlt, maximal fließen 3.500 Euro für jeden
betroffenen Haushalt.

Um diese „Starthilfe“ zu erhalten, muss der Schaden mindestens
5.000 Euro betragen. Die Geschädigte oder der Geschädigte muss zudem
versichern, dass keine abgeschlossene Versicherung für die Schäden
aufkommt.

Gleichzeitig will das Land auch die gewerbliche Wirtschaft
unterstützen: Unternehmen, Landwirte oder forstwirtschaftliche
Betriebe, erhalten einen Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro pro
Betrieb.

Um den vom Unwetter betroffenen Kommunen zu helfen, zahlt das Land NRW
darüber hinaus einen Pauschalbetrag, abhängig vom Ausmaß der
Schäden vor Ort. Die Kommunen sollen mit diesen Geldern die
zerstörte oder beschädigte Infrastruktur auf verschiedenen Ebenen
wie Energieversorgung, Verkehr, Gesundheit oder Bildung.

Hinweise zur Antragstellung:

Unter
www.rhein-sieg-kreis.de/fluthilfe
sind die Antragsformulare abrufbar.

Weitere Hinweise zum Verfahren gibt es kurzfristig auch auf den
Webseiten bzw. Facebook-Seiten der betroffenen Kommunen.

Ergänzender Hinweis für Rheinbach und Swisttal:
Dort werden die Antragsformulare auch in gedruckter Form ausgegeben.

Die ausgefüllten Anträge können an folgende Anschriften gesendet
werden:
Stadt Lohmar, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar
Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim
Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach
Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal

Wichtig für betroffene Privatpersonen: Aus Sicherheitsgründen und
zur Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir Ihnen, den Weg der
Überweisung zu wählen und hierzu Ihre Bankverbindung im Antrag
anzugeben.

Das Land NRW hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Dort werden
grundsätzliche Fragen zum Verfahren beantwortet: 0211 4684-4994.

Weitere Informationen gibt es auch unter
www.land.nrw/soforthilfe

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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