Mobiles Impfen
Am 4. April in Königswinter und am 6. April in Siegburg

Foto: Pixabay

Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Diese Termine richten sich auch an aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

Montag, 4. April 2022, in Königswinter:

• zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr an der Unterkunft für Geflüchtete Am Sportplatz 2-4
• zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr in der Dollendorfer Straße 39
• zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in der Drachenfelsstraße 6

Einen weiteren Termin gibt es am Mittwoch, 6. April 2022, in Siegburg:

• zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr im Stadtmuseum am Markt 46

Hinweis: Bei diesen Terminen bietet das mobile Team auch eine Impfung für Kinder ab 5 Jahren an.

Verimpft werden, entsprechend der STIKO-Empfehlung, an Kinder von 5 bis 11 Jahren der Kinderimpfstoff von BioNTech und an alle ab 12 Jahren die Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Der Impfstoff von Novavax ist zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren zugelassen.

Generell können alle ab 12 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt, als Vervollständigung der Impfserie eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten.

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis beim Mobilen Impfen und in den stationären Impfstellen zudem eine vierte Impfung an. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für über 70-Jährige, Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen und für Personen mit Immundefizienz (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung).

Ebenfalls empfohlen wird die 2. Auffrischungsimpfung für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.

Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.

Für einen schnelleren Ablauf bei den mobilen Impfaktionen ist es empfehlenswert, die vorab ausgefüllten Aufklärungsbögen des RKI zur mobilen Impfung mitzubringen. Die aktuellen Unterlagen gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Bei 5–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

In den stationären Impfstellen in Sankt Augustin und Meckenheim impft das Team des Rhein-Sieg-Kreises sowohl mit als auch ohne Termin. Alle Informationen dazu gibt es ebenfalls auf rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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