Es gibt keine Hochzeit ohne Hochzeitstorte
Rechtzeitig an die süße Versuchung denken

Während andere Bräuche wie zum Beispiel das Werfen von Reis oder
Blumen, das Schneiden eines Herzens aus einem großen Bettlaken, der
Hochzeitswalzer, die Brautentführung oder auch die spezielle
Sitzordnung am Brauttisch gerne auch einmal weggelassen werden,
verzichtet doch kaum ein Brautpaar auf die Hochzeitstorte.

Und auch die perfekte Torte verlangt nach ausreichend Vorbereitung: es
ist zu empfehlen, sich rechtzeitig mit einem Konditor des Vertrauens
in Verbindung zu setzen - ideal sind vier bis sechs Monate vor dem
Hochzeitstermin. Bei der Auswahl der perfekten Hochzeitstorte
vernachlässigen viele den Geschmack oder stellen diesen hinten an.
Dabei zählt doch gerade der Genuss. Die Entscheidung macht man am
besten von der Jahreszeit abhängig in der man heiratet. Schwere
Geschmackskombinationen, wie Nougat-Pistazien-Sahne-Füllung wären
beispielsweise ideal für eine Hochzeitsfeier im Winter, während eine
leichte Obsttorte gefüllt mit Himbeer-Prosecco-Creme oder
Ananas-Batida de Coco ideal für eine Sommerhochzeit wäre.

Beliebte Bräuche rund um die Traum-Torte

In vielen Regionen ist es üblich, eine geröstete Kaffeebohne in die
Hochzeitstorte einzubacken. Wer diese in seinem Stück findet, soll
der Tradition nach als nächstes heiraten. Ein schöner Trend aus den
USA ist das Aufheben eines großen Stücks Torte für den Tag nach
der Hochzeit: Dann hat das neuvermählte Ehepaar am Morgen eine
süße Belohnung für die vielen Mühen der Hochzeitsvorbereitungen.
Oder man genießt es - bis dahin eingefroren - am Abend der
"baumwollenen Hochzeit" (1. Jahr) bei Kerzenschein, nach einem
schönen Essen als Dessert.

Unser Tipp:

Auf dem Bestellauftrag müssen alle relevanten Details festgehalten
werden: die Kontaktdaten der Brautleute, genaues Datum und Uhrzeit,
Lieferadresse der Location, Preis (inklusive Liefergebühren), sowie
eine knappe Beschreibung der Torte in Bezug auf ihr Aussehen und die
Form, aber auch Geschmack und Design-Wünsche. Vorsichtshalber kann
man auch eine Stornogebühr veranschlagen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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