Parkhaus Josefstraße
Parken in Frechen soll künftig was kosten

Foto: Archiv/Stadt Frechen

Bei klammen Kassen wird es unangenehm, das werden vermutlich auch die Besucher der Frechener Innenstadt bald zu spüren bekommen: Aufgrund der prekären Haushaltslage möchte die Stadt Frechen Parkgebühren für das Parkhaus in der Josefstraße erheben. Entschieden werden soll darüber in der kommenden Ratssitzung am Dienstag, 27. Januar.

"Die Baukosten für das Parkhaus in der Josefstraße betragen laut Planung circa 7.647.000 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von rund 1.453.000 Euro (brutto 9,1 Millionen Euro)“, teilt die Stadtverwaltung Frechen mit.

„Erbringt ein Unternehmer steuerpflichtige Leistungen gegen Entgelt ist er in der Regel berechtigt, die im Rahmen von Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Im Fall der Stadt Frechen kann diese gesetzliche Regelung hinsichtlich des Parkhauses in der Josefstraße genutzt werden, wenn sich der Rat für die Erhebung von Parkgebühren entscheidet“, argumentiert die Stadt in ihrer Verwaltungsvorlage für den Stadtrat.

Durch die Entscheidung Einnahmen zu erzielen, entstehe zudem der Anspruch, entstandene Vorsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt in Abzug zu bringen. Dabei wäre es ausreichend, Parkgebühren lediglich für das Parkhaus festzulegen. Die Entscheidung für die Erhebung von Parkgebühren hätte zur Folge, dass die in 2025 gezahlten Vorsteuerbeträge in Höhe von rund 662.000 Euro vom Finanzamt erstattet werden könnten. Zudem wären auch zukünftig anfallende Vorsteuerbeträge abzugsfähig. Unter Berücksichtigung der geplanten Baukosten verbliebe ein Potenzial von weiteren 616.000 Euro.

Aus „Vollständigkeitsgründen“ weise die Stadtverwaltung darauf hin, dass aus zukünftig vereinnahmten Parkgebühren Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen wäre.

Aufgrund der bisher fehlenden unternehmerischen Zuordnung (= Entscheidung über die Erhebung von Parkgebühren) seien der Stadt bereits Vorsteuerbeträge aus den Vorjahren entgangen. Um einen weiteren Verlust an Vorsteuerbeträgen zu vermeiden, müsse das Parkhaus ab dem Besteuerungszeitraum 2025 eindeutig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden.

„Diese Zuordnungsentscheidung ist spätestens bis zum 31. Juli 2026 zu dokumentieren und dem Finanzamt Brühl mitzuteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt bis dahin die Absicht einer unternehmerischen Nutzung nachweisen kann. Dieser Nachweis kann am einfachsten durch einen Ratsbeschluss, der die Erhebung von Parkgebühren vorsieht, erreicht werden“, drängt die Verwaltung auf eine Entscheidung.

Da wird sich der ein oder andere Parkplatzsucher denken: „Also alles wie bisher! Die vergangenen Jahre musste ich mir ja auch im Umfeld des lange gesperrten, dann abgerissenen und später wieder errichteten Parkhauses, ein freies Parkplätzchen suchen."

Dieser Gedanke ist wohl auch der Stadtverwaltung gekommen, denn sie schreibt weiter: „Allerdings macht es Sinn, auch außerhalb des Parkhauses Gebühren zu erheben, um Suchverkehr nach kostenfreien Parkplätzen im Umfeld zu vermeiden. Zudem wäre damit zu rechnen, dass dann das Parkhaus wenig genutzt würde, wenn im öffentlichen Verkehrsraum kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stehen.“

Die Einführung von Parkgebühren stelle nicht nur einen steuerlichen, sondern auch einen fiskalpolitischen Baustein dar, der maßgeblich zur konsolidierten und zukunftsfesten Haushaltsführung der Stadt beitrage.

Kenner der Frechener Politik werden sich vielleicht noch an Aussagen führender SPD-Kommunalpolitiker erinnern, als der frischgewählte Bürgermeister Hans-Willi Meier (CDU) und seine Partei,  mit erstmals absoluter Mehrheit im Stadtrat, die Schranken im Parkhaus Josefstraße und die Parkuhren im Frechener Stadtgebiet abbauen ließen. Damals hieß es aus den Reihen der SPD: „Lagert die gut ein, wenn wir wieder drankommen, brauchen wir die wieder!“

Vielleicht finden sich die guten alten Parkuhren noch in den Hallen der Stadtbetriebe Frechen oder im ehemaligen Belgierlager. Damals war in Deutschland allerdings noch die D-Mark gültige Währung.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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