Konsens über elf Institutionen
Naturschutz hat absoluten Vorrang

Elf Institutionen setzten ihre Unterschrift für die Kooperationsvereinbarung auf des gemeinsame Papier. Auf dem Bild von unten: Mark vom Hofe (Naturschutzbeirat), Dr. Bernd Freymann (Biologische Station Rhein-Berg), Landrat Stephan Santelmann, Gerd Wölwer (Dezernent Rheinisch-Bergischer Kreis), Hermann Fröhlingsdorf (Wald und Holz NRW), Bernd Meiser (Wanderfreunde Bergisches Land), Klaus Dorbach (Kölner Eifelverein), Maren Pussak (Das Bergische) und Edgar Rüther (Sauerländischer Gebirgsverein). | Foto: Rheinisch-Bergischer Kreis/Alexander Schiele
  • Elf Institutionen setzten ihre Unterschrift für die Kooperationsvereinbarung auf des gemeinsame Papier. Auf dem Bild von unten: Mark vom Hofe (Naturschutzbeirat), Dr. Bernd Freymann (Biologische Station Rhein-Berg), Landrat Stephan Santelmann, Gerd Wölwer (Dezernent Rheinisch-Bergischer Kreis), Hermann Fröhlingsdorf (Wald und Holz NRW), Bernd Meiser (Wanderfreunde Bergisches Land), Klaus Dorbach (Kölner Eifelverein), Maren Pussak (Das Bergische) und Edgar Rüther (Sauerländischer Gebirgsverein).
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Kooperationsvereinbarung für Wanderungen in
Naturschutzgebieten

RHEINISCH-BERGISCHER KREIS - Wandern und sich dabei im Einklang
mit der Natur bewegen. Dafür kamen die Beteiligten an gemeinsamen
Kooperationsvereinbarung im Kreishaus Heidkamp zusammen, um den
Schulterschluss zu demonstrieren und nicht zuletzt das Papier zu
signieren.

Insgesamt setzten elf Institutionen und Vereine ihre Unterschrift
unter die Vereinbarung. „Wir leben in einer wunderschönen
Region, die die Menschen genießen können“, sagt Landrat Stephan
Santelmann. „Daher bin ich glücklich, dass wir eine Lösung
gefunden haben, die den Interessen aller gerecht wird. Mein Dank geht
an alle Beteiligten, die sich für diese gute Lösung eingebracht
haben.“

Die Gemeinsamkeit des Vorgehens betonte auch der Vize-Präsident des
Sauerländischen Gebirgsvereins, Edgar Rüther: „Das ist ein
hervorragendes Beispiel dafür, wie man die unterschiedlichen
Interessen bündelt und sich gemeinsam auf den Weg in die richtige
Richtung macht.“
Als besonderen Mehrwert des Prozesses betonte
Kreis-Dezernent Gerd Wölwer, dass alle Beteiligten dasselbe Ziel
gehabt hätten, und zwar die Natur zu schützen und gleichzeitig
erlebbar zu machen.

„Während der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung haben wir
alle noch mehr Verständnis für die einzelnen Positionen
entwickelt.“
Diesen Aspekt
unterstrich auch Mark vom Hofe, der Vorsitzende des
Naturschutzbeirats, und verdeutlichte, dass die Vereinbarung alle
Fragen beantworte. Die große Kompromissbereitschaft von allen Seiten
lobte Maren Pussak von der Tourismusorganisation Das Bergische und
ergänzte, dass
„Naturschutz und Tourismus gut zusammenpassen, wenn miteinander
geredet wird.“

Bei der Unterzeichnung fehlten der Naturpark Bergisches Land, der
Landesverband Nordrhein-Westfalen des Alpenvereins und die
NaturFreunde Köln, die die Vereinbarung aber ebenfalls noch
unterschrieben.

Die Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, die Interessen der
organisierten Wanderer und die Interessen des Naturschutzes zu
vereinen. Natur und Landschaft sollen nachhaltig geschützt werden.
Dazu gehört auch, deren Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie deren
Erholungswert dauerhaft zu sichern. Mit den beteiligten
Wanderverbänden hat der Naturschutz wertvolle Mitstreiter an seiner
Seite, die sich ebenfalls für den Schutz der heimischen Natur stark
machen. 

Die Wanderverbände werben für das richtige Verhalten in der Natur,
insbesondere in den Naturschutzgebieten. Die Vereinbarung regelt,
dass die regelmäßig stattfindenden und nicht kommerziellen
Wandertreffs und Wanderangebote der unterzeichnenden
Wanderorganisationen nicht unter das Veranstaltungsverbot der
Landschaftspläne des Kreises zu fassen sind.

Im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive gibt es künftig die
Möglichkeit, dass Wanderführerinnen und Wanderführer zu regionalen
Naturschutzthemen und zu den Besonderheiten in
den Naturschutzgebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises ihr Wissen
erweitern können.

Grundsätzlich sollte sich jede Wanderin und jeder Wanderer an einige
einfache Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten halten. Dazu
gehören die Gebote, die Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen,
Hundekot zu entfernen, ruhiges und leises Verhalten, um die Tierwelt
nicht aufzuschrecken, darauf zu verzichten, Pflanzen und Pilze
mitzunehmen und, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist,
keinen Abfall zu hinterlassen. Darüber hinaus darf
im Naturschutzgebiet nicht gebadet, gezeltet, gegrillt und Lagerfeuer
gemacht werden. Gruppen von bis zu 50 Personen können jederzeit in
den Naturschutzgebieten wandern.

Das betrifft beispielsweise Wandergruppen, Lauftreffs, Schulklassen,
Vereine, Umweltbildungsangebote und vergleichbare Gruppen. Bei
Wanderungen über 50 Personen ist allerdings das Einvernehmen der
Naturschutzbehörde des Kreises einzuholen. Angebote mit der
Absicht, einen Gewinn zu erzielen, stellen nicht das Ziel der
naturbezogenen Erholung in den Mittelpunkt, weshalb für solche
Veranstaltungen in Naturschutzgebieten ebenfalls eine Erlaubnis
erforderlich ist.

Zur Information der Wanderinnen und Wanderer hat der
Rheinisch-Bergische Kreis den Flyer „Unterwegs im
Naturschutzgebiet“ aufgelegt, der die besondere Schutzbedürftigkeit
der Naturschutzgebiete und Verhaltensregeln in den Naturschutzgebieten
des Kreises erläutert.
Auch Schulen oder andere Bildungseinrichtungen können den Flyer
anfordern, um damit im Unterricht zu arbeiten und Verständnis für
die Belange der Natur zu schaffen.

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Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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