Schon vier Monate erlassen
Kein weiterer Erlass von Beiträgen geplant

Zugesperrte Kindergärten - da erließ die Stadt schon vor dem Landesbeschluss monatliche Beiträge, und zwar vier Monate lang. | Foto: Pixapay
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Brühl rmm - Wegen der Corona-Krise gab es in Nordrhein-Westfalen im ersten
Halbjahr nur eine eingeschränkte Betreuung in den
Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und den Grundschulen.

Der Hauptausschuss der Stadt Brühl hatte dafür bereits Anfang 2021
die vollen Beiträge für Januar und Februar und im Mai erneut die
vollen Monatsbeiträge für Juni und Juli erlassen. Diese finanzielle
Entlastung der Eltern hat der Bürgermeister bereits vorgeschlagen,
bevor das Land Nordrhein-Westfalen die aktuelle Beteiligung an den
Einnahmeausfällen der Kommunen zugesagt hat.

Die Stadt Brühl hat allen Beitragspflichtigen vom 1. Januar bis 31.
Juli vier volle Monatsbeiträge für die Betreuung in den
Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und den Grundschulen
erlassen.

Die Verständigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land
Nordrhein-Westfalen beinhaltet, dass die Kommunen den Eltern die
Beiträge für Januar und Februar ganz und für die Monate März bis
einschließlich Mai zu jeweils 50 Prozent erlassen - in der Summe also
ein Beitragserlass von 3,5 Monatsbeiträgen.

Brühl hat die Beitragspflichtigen in diesem Zeitraum bereits vier
Monate von den Beiträgen freigestellt und die Zahlungen erlassen. Der
Erlass durch die Stadt Brühl ist auf andere Monate verteilt, bringt
allen Beitragspflichtigen gegenüber der Verständigung mit dem Land
Nordrhein-Westfalen eine zusätzlich finanzielle Ersparnis von einem
halben Monatsbeitrag. Die bereits erfolgten finanziellen Entlastungen
der Stadt Brühl haben das Ergebnis der Verständigung mit dem Land
bereits übertroffen. Ein weiterer Erlass von Beiträgen ist daher
nicht beabsichtigt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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