Leserreporter*innen veröffentlichen ihre Beiträge nicht als Mitglied der Redaktion.

Texte der Leserreporter*innen sind nicht von der Redaktion beauftragt und geben deshalb auch nie die Meinung der Redaktion oder des Verlages wieder. Beiträge von Leserreporter*innen werden im Sinne der freien Meinungsäußerung von der Redaktion nicht zensiert oder redigiert (redaktionell bearbeitet). Es steht den Usern unserer Portale frei, Beiträge im Sinne der AGB zu kommentieren und/oder die Verfasser*innen der Beiträge direkt zu kontaktieren.

Mit weg.li Verstöße einfach per Handy melden
Freie Bürgersteige statt parkender Autos

Foto: Dirk Bachhausen

Zugeparkte Gehwege sind mehr als ein Ärgernis. Sie nehmen Kindern, älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollstuhl oder Rollator den Platz, der ihnen zusteht. Die Internetplattform weg.li ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, solche Parkverstöße schnell, sachlich und nach aktuellem Stand kostenfrei an die zuständigen Behörden zu melden.

Ein Auto steht mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Für viele Menschen sieht das zunächst nach einer Kleinigkeit aus. Doch aus der Perspektive eines Kindes, eines Menschen im Rollstuhl oder einer Person mit Kinderwagen kann daraus eine gefährliche Situation werden. Reicht der verbleibende Platz nicht aus, müssen Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen. Dabei sind Gehwege keine stillschweigende Reservefläche für Autos. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nur dort zulässig, wo es ausdrücklich durch das Verkehrszeichen 315 oder durch entsprechende Markierungen erlaubt wird.

Genau hier setzt weg.li an. Die deutschlandweit nutzbare Webanwendung hilft dabei, einen beobachteten Parkverstoß zu dokumentieren und als private Ordnungswidrigkeitenanzeige an das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei zu übermitteln. Eine besondere App muss dafür nicht installiert werden. Die Seite funktioniert direkt im Browser eines Smartphones und kann auf Wunsch wie eine App auf dem Startbildschirm gespeichert werden. Das Grundprinzip lautet: fotografieren, beschreiben und melden.

Zuerst den Verstoß eindeutig fotografieren

Wer ein Fahrzeug entdeckt, das unerlaubt auf dem Gehweg steht, sollte zunächst ein oder zwei aussagekräftige Fotos machen. Darauf müssen das Fahrzeug, das Kennzeichen und die Parksituation gut zu erkennen sein. Ein Übersichtsbild sollte zeigen, wie weit das Auto auf dem Bürgersteig steht und wie viel Platz noch verbleibt. Ein zweites Bild kann das Kennzeichen und gegebenenfalls vorhandene Verkehrszeichen oder Markierungen dokumentieren.

Dabei gilt: Sicherheit geht vor. Niemand sollte sich für ein Foto auf die Fahrbahn begeben, den Verkehr behindern oder eine Auseinandersetzung mit dem Fahrzeughalter beginnen. Das Auto darf selbstverständlich nicht berührt oder beschädigt werden. Die Aufgabe des Meldenden besteht allein darin, den beobachteten Zustand möglichst sachlich festzuhalten.

Die Fotos mit dem Smartphone hochladen

Anschließend wird weg.li im mobilen Browser geöffnet. Nach der Anmeldung können die Bilder hochgeladen werden. Die Plattform versucht, Angaben wie Standort, Aufnahmezeit und Fahrzeugdaten aus den Fotos zu übernehmen. Diese Angaben müssen jedoch sorgfältig kontrolliert und bei Bedarf ergänzt werden.

Danach wird der passende Verstoß ausgewählt, beispielsweise unerlaubtes Parken auf dem Gehweg. Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen sollten vollständig und fehlerfrei eingetragen werden. In einem kurzen Zusatztext kann beschrieben werden, was auf den Bildern zu sehen ist: etwa, dass der Gehweg vollständig blockiert war oder dass Menschen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Vermutungen und Übertreibungen gehören nicht in eine solche Meldung. Entscheidend sind ausschließlich die selbst beobachteten Tatsachen.

Persönliche Angaben sind erforderlich

Eine solche Meldung ist in der Regel nicht anonym. Nach den Hinweisen von weg.li werden der vollständige Name und eine ladungsfähige Anschrift benötigt, weil die meldende Person als Zeugin oder Zeuge für den beobachteten Vorgang auftritt. Wird ein Verfahren eingeleitet und später Akteneinsicht beantragt, können sich die persönlichen Daten des Zeugen in der Verfahrensakte befinden. Eine ladungsfähige Anschrift muss nicht zwingend die private Wohnadresse sein; nach Angaben der Plattform kann beispielsweise auch eine geeignete Geschäfts- oder Arbeitgeberanschrift verwendet werden.

Nach der abschließenden Kontrolle erzeugt weg.li die Meldung und übermittelt sie per E-Mail an die hinterlegte zuständige Stelle. Damit ist jedoch noch kein Bußgeld verhängt. Die Plattform dokumentiert und versendet lediglich die private Anzeige. Ob ein Verfahren eröffnet und der Verstoß verfolgt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde nach Prüfung der Angaben und Beweisfotos.

Datenschutz: Menschen möglichst nicht fotografieren

Besonders wichtig ist ein sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten. Auf den Fotos sollten nach Möglichkeit keine erkennbaren Passanten, Fahrzeuginsassen oder Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge zu sehen sein. Lässt sich das nicht vermeiden, sollten Gesichter und nicht benötigte Kennzeichen vor dem Hochladen unkenntlich gemacht werden.

Dass dieser Hinweis ernst zu nehmen ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. September 2025. In dem behandelten Fall war auf einem über weg.li übermittelten Foto ein Beifahrer deutlich erkennbar. Das Gericht wertete dies als Datenschutzverstoß und sprach dem Betroffenen Schadensersatz zu. Bereits das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zuvor betont, dass das Fotografieren und Übermitteln eines falsch parkenden Fahrzeugs grundsätzlich durch ein berechtigtes Interesse gerechtfertigt sein kann, zugleich aber der Grundsatz der Datenminimierung zu beachten ist. Dokumentiert werden sollte deshalb nur das, was für den konkreten Parkverstoß erforderlich ist.

Die Bilder gehören außerdem nicht in soziale Netzwerke, Nachbarschaftsgruppen oder öffentliche Internetforen. Sie dienen ausschließlich als Beweismittel für die zuständige Behörde. Es geht nicht darum, einzelne Menschen öffentlich bloßzustellen, sondern einen konkreten Verkehrsverstoß nachvollziehbar zu melden.

Keine kostenpflichtige App notwendig

Für die Nutzung von weg.li wird keine Nutzungsgebühr verlangt. Ein kostenpflichtiger App-Download ist ebenfalls nicht erforderlich, da die Anwendung direkt über den Browser aufgerufen wird. Der Betreiber bittet stattdessen um freiwillige Spenden, mit denen unter anderem Hosting, Datenspeicherung und Bildverarbeitung finanziert werden. Lediglich die üblichen Kosten des eigenen Mobilfunk- oder Internetvertrags können anfallen.

Private Meldungen ersetzen keine kommunale Verkehrsüberwachung. Sie können den Behörden jedoch zeigen, an welchen Stellen Gehwege regelmäßig blockiert werden und wo Kontrollen besonders notwendig sind. Dabei geht es nicht um Selbstjustiz und auch nicht um einen persönlichen Streit zwischen Fußgängern und Autofahrern. Die Entscheidung über mögliche Konsequenzen bleibt immer beim Ordnungsamt oder bei der Polizei.

Auch der Volt-Landtagskandidat Dirk Bachhausen, dessen politische Arbeitsschwerpunkte unter anderem in der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik liegen, empfiehlt die Nutzung von weg.li ausdrücklich. Die Plattform ermögliche es Bürgerinnen und Bürgern, gefährliches und regelwidriges Gehwegparken unkompliziert zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Nach Bachhausens Auffassung können solche Hinweise dazu beitragen, dass blockierte Bürgersteige schneller erkannt und Gehwege konsequenter freigehalten werden. Gerade für Kinder, ältere Menschen, Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen seien freie und sichere Bürgersteige unverzichtbar.

LeserReporter/in:

Dirk Bachhausen aus Köln

Webseite von Dirk Bachhausen
Dirk Bachhausen auf Facebook
Dirk Bachhausen auf Instagram

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.