Keine Gebühren bis Jahresende
Hoffungsschimmer für Hürther Gastronomie

Vor zwei Jahren hatte Bürgermeister Dirk Breuer eine unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen erstmals eingebracht.  | Foto: Symbolbild/Pixabay
  • Vor zwei Jahren hatte Bürgermeister Dirk Breuer eine unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen erstmals eingebracht.
  • Foto: Symbolbild/Pixabay

Die arg gebeutelte Gastronomie bekommt Unterstützung. Zumindest für Hürther Gastronomiebetriebe gibt es einen Hoffnungsschimmer: Die Stadtwerke Hürth wollen auch künftig auf Sondernutzungsgebühren für deren Außengastronomieflächen verzichten. Die von Stadtwerke-Vorstand Stefan Welsch und Bürgermeister Dirk Breuer getroffene Absichtserklärung bedarf jedoch der Zustimmung. Sollte der Verwaltungsrat, dem der Bürgermeister vorsteht, einverstanden sein, gilt die Befreiung bis einschließlich 31. Dezember 2022.

Hürth (me). Ziel ist, bereits entstandenen Einnahmenausfällen durch die Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie entgegen zu wirken. Bürgermeister Dirk Breuer hatte vor zwei Jahren eine unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen erstmals eingebracht. So durften die Gastronomen die Außenflächen unter Nutzung des öffentlichen Raumes vergrößern. Gastronomiebetreiber, die bereits seit Mai 2020 von dem Angebot Gebrauch gemacht hatten, brauchten im vorigen Jahr keine erneute Antragstellung vorzunehmen.

Gaststätten, Eiscafés, Cafébetriebe und Restaurants, die dieses Angebot bislang nicht in Anspruch genommen haben und nun eine Nutzung öffentlicher Flächen anstreben, können – sofern der Verwaltungsrat zustimmt - eine Sondernutzung bei den Stadtwerken Hürth beantragen. Ein entsprechendes Formular wird rechtzeitig auf der Internetseite des städtischen Unternehmens unter https://www.stadwerke-huerth.de veröffentlicht. Informationen hierzu erteilt Angelina Tittelbach unter (02233) 53414.

Gastronomen sollen bis zu zwei öffentliche Stellplätze nutzen können. In Frage kommen Gehwege, Parkplätze, Parkstreifen und sonstige Flächen. Bestehen bleiben muss eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern. Ferner ist eine maximal ein Meter hohe Abgrenzung zu Straßen in einem Abstand von 50 Zentimetern zu errichten.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Hürth

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