Königsdorfer Forst
Jetzt wird zur Kasse gebeten

Im 330 Hektar großen Flora-Fauna-Habitat (FFH) Königsdorfer Forst wurden im vergangenen Jahr bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Jetzt wird verstärkt auf die Einhaltung der vereinbarten Regelungen geachtet.  | Foto: Rhein-Erft-Kreis
  • Im 330 Hektar großen Flora-Fauna-Habitat (FFH) Königsdorfer Forst wurden im vergangenen Jahr bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Jetzt wird verstärkt auf die Einhaltung der vereinbarten Regelungen geachtet.
  • Foto: Rhein-Erft-Kreis

Das neu erarbeitete Naturschutzkonzept für den Königsdorfer Forst wird noch nicht von allen Besuchern des Naherholungsgebiets eingehalten. Off-Road-Radfahrer und uneinsichtige Hundehalter werden daher bei Verstößen zur Kasse gebeten. Nach „Aufklärung und Information“ heißt es jetzt für die Wildhüter „Verwarnungen mit Verwarngeld“.

Frechen-Königsdorf. Im Rahmen des Gesamtkonzepts zur naturverträglichen Nutzung des Naturschutzgebiets Königsdorfer Forst wurden im vergangenen Jahr bereits unterschiedliche Maßnahmen in dem circa 330 Hektar großen Flora-Fauna-Habitat (FFH) umgesetzt. „Auslöser für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts war vor allem der starke Anstieg an Erholungssuchenden im Wald und die damit einhergehende vermehrte Nutzung des Waldes abseits der offiziellen Wege“, teilt die Kreisverwaltung mit.

Zur Durchsetzung und zur Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen wurden zwei Waldhüter eingestellt. Die beiden Waldhütenden haben ihr Büro im Forsthaus des Forstbezirks Frechen und sind nun regelmäßig im Königsdorfer Forst unterwegs, um die Menschen im Wald auf mögliche Verstöße sowie auf die geltenden Ge- und Verbote hinzuweisen.

Darunter fallen unter anderem die folgenden Regeln:

[p]- Das Betreten oder das Befahren mit dem Fahrrad ist nur auf den offiziellen und entsprechend ausgeschilderten Wegen gestattet

- Hunde müssen auch auf den offiziellen Wegen stets an der Leine geführt werden

- Pilze und Pflanzen dürfen nicht gesammelt oder beschädigt werden

- Lagern oder Campen im Wald ist nicht gestattet

Um die Arbeit der Waldhütenden zu unterstützen, wurden im vergangenen Jahr bereits zwei großangelegte Aufklärungs- und Kontrollaktionen durchgeführt, die zum Teil durch die Ordnungsämter der Städte Bergheim, Frechen und Pulheim sowie vom Landrat Frank Rock und Umweltdezernent Uwe Zaar begleitet wurden.

„Grundsätzlich berichten die Waldhütenden positiv über ihre Erfahrungen mit den Menschen im Königsdorfer Forst. Viele der Waldbesuchenden sind sehr interessiert an dem Naturschutzgebiet und der dort vorhandenen Flora und Fauna. Sie akzeptieren die zum Schutz des Waldes und seinen Bewohnern erarbeiteten Maßnahmen>“, erklärt die Kreisverwaltung.

Gleichwohl gäbe es aber auch „Uneinsichtigkeit hinsichtlich der realisierten Maßnahmen“. Vor allem die Beschilderung im Wald, die das offizielle Wegenetz ausweist, würde an einigen Stellen immer wieder von den Bäumen entfernt. Auch die Rückbaumaßnahmen der inoffiziell entstandenen Trampelpfade würden stellenweise missachtet und umgangen.

Neben der Einhaltung des Wegegebots gilt im Königsdorfer Forst sowie in Naturschutzgebieten allgemein eine Leinenpflicht für Hunde. „Das freie Laufenlassen von Hunden stellt für die dort lebenden Tiere und Pflanzen eine Gefahr dar. Freilaufende Hunde werden von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen. Die Tiere flüchten, können sich dabei Verletzungen zuziehen und werden von möglichen Ruhezonen oder Brutstätten vertrieben“, so der Kreis. Leider habe es auch 2023 im Rhein-Erft-Kreis immer wieder Fälle von zu Tode gehetzten oder gebissenen Wildtieren gegeben.

Lag der Fokus in den ersten Phasen des Konzepts noch auf der Aufklärung und Information, werden Verstöße ab sofort vermehrt durch Verwarnungen mit Verwarngeld geahndet. Bei wiederholten Verstößen werden auch Bußgelder verhängt.

Weitere Informationen über das Gesamtkonzept zur naturverträglichen Nutzung des Naturschutzgebiets Königsdorfer Forst, aktuelle Informationen und das offizielle Wegenetz sowie die in Naturschutzgebieten geltenden Ge- und Verbote können über die Homepage des Rhein-Erft-Kreises abgerufen werden:
www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/wirkung-und-verbote.php

www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/wegekonzept.php 

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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