Bioabfallverordnung
„Biologisch abbaubar“
ist kein Biomüll

- Fremdstoffe aus Kunststoffverpackungen und bioabbaubaren Kunststoff-Kaffeekapseln gehören nicht in den Bioabfall.
- Foto: Fotolyse/AdobeStock.com
Anfang des Monats Mai sind neue Vorgaben für Bioabfälle: Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als „biologisch abbaubar“ beworben werden.
Region (lk). „Kunststoffe zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt“, erklärt das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz. Mit der neuen Regelung sollen solche Verschmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden und damit auch die von Mikroplastik ausgehenden Gefahren für die Menschen und die Natur.
Betreiber der Behandlungsanlagen müssen künftig die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall prüfen. Werden die neuen Input-Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe entfernen.
Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, die mit verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel und der Produktion oder privaten Haushalten in den Bioabfall geraten, aber auch andere Kunststoffmaterialien, wie bioabbaubare Kunststoff-Kaffeekapseln. Diese gehören nicht in den Bioabfall.
Wie Bioabfälle von privaten Haushalten gesammelt werden, legen die Kommunen für ihr jeweiliges Gebiet fest.
Die Einhaltung der örtlichen Satzungsregelungen wird von den Abfallbehörden der Länder kontrolliert und bei Bedarf sanktioniert. Oftmals besteht eine Sanktion fehlbefüllter Biotonnen darin, diese entweder durch den Abfallbesitzer nachsortieren zu lassen oder sie wird stehen gelassen und als Restabfall entleert.
Viele lokale Satzungen sehen in diesen Fällen vor, dass die bei einer Entsorgung als Restabfall entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Welche Regeln konkret vor Ort gelten, legt die jeweilige Kommune fest. Soweit die kommunalen Regelungen Bußgelder vorsehen, ist dies unabhängig von der Bioabfallverordnung. Bei etwaigen Verstößen ergeben sich auf Grundlage der neuen Bioabfallverordnung oder des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Bußgelder für Verbraucher.
Bioabfälle machen mit ungefähr 30 bis 40 Prozent den größten Anteil der Siedlungsabfälle aus. Dennoch wird derzeit noch ein Großteil der Bioabfälle in der Restabfalltonne entsorgt und getrennt gesammelte Bioabfälle enthalten zum Teil noch viele Fehlwürfe. Dadurch gehen Bioabfälle für eine hochwertige Verwertung verloren. Eine richtige Abfalltrennung hilft, wertvolle Ressourcen und schädliche Treibhausgasemissionen zu sparen.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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